Drucksache Nr. 15-2335/2019 N1 S1:
Lärmschutz Westschnellweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2335/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Lärmschutz Westschnellweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 6.3.2.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vorbereitung der Brücken- und Fahrbahnsanierung des Westschnellweges, das Land Niedersachsen und den Bund aufzufordern, zur sog. „Lärmvorsorge“ eine durchgehende Lärmschutzwand vom Deisterplatz bis zur Leine in die Planungen mit einzubeziehen. Dort, wo eine „Lärmvorsorge“ wider Erwarten für nicht erforderlich gehalten wird, ist zusätzlich auf die Notwendigkeit eines durchgehenden Lärmschutzes als Gesamtmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung unseres Stadtbezirks vorzutragen.
Die Lärmschutzwand soll beidseitig des Schnellweges errichtet und begrünt werden. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist zu prüfen.

Entscheidung


Dem Beschluss wird teilweise gefolgt.

Zur zeitlichen Einschätzung der Planungen am Westschnellweg wurde die NLStBV befragt.

- Anfang Zitat aus Antwortschreiben vom 14.01.2020 -
„Die NLStBV erstellt derzeit ein Konzept zur Erneuerung der Brückenbauwerke im Schnellwegenetz. Aufgrund der Vielzahl an Brückenbauwerken sind wir bestrebt, bei unseren Planungen zusammenhängende Streckenabschnitte zu betrachten. Ziel dieser abschnittsbezogenen Betrachtung ist es, die erforderliche Erneuerung von Brückenbauwerken gebündelt und ggf. in Zusammenhang mit einem gesamten Streckenausbau zu planen und umzusetzen. Der Streckenausbau ist erforderlich, da große Teile des Schnellwegesystems (hier insbesondere Westschnellweg zwischen Deisterkreisel und Anschlussstelle Herrenhausen) keinen Seitenstreifen sowie keinen ausreichenden Mittelstreifen und zu schmale Fahrstreifen aufweisen. Auch die Möglichkeiten zur verkehrlichen Optimierung der Knotenpunkte und Anschlussstellen werden hierbei mit betrachtet. Hinsichtlich des Zeitraums der baulichen Umsetzung möchte ich auf den frühen Planungsstand und das noch zu erstellende Planungskonzept (s.o.) verweisen.

Derzeit wird eine Variantenuntersuchung für das Bauwerk „Schwanenburgbrücke“ aufgestellt. Hierbei werden Planungskonzepte (sowohl endgültiges Bauwerk, als auch ggf. temporäre Umfahrungen/ Provisorien, Erweiterungsmöglichkeiten) geprüft, um die Beeinträchtigung des Verkehrsweges bewerten zu können.

Im Zuge der weiteren Planungen werden auch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Lärmvorsorge gem. § 1 (2) Nr. 2 der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung geprüft. Hierzu wird eine detaillierte Schalltechnische Untersuchung erfolgen.“
- Ende Zitat aus Antwortschreiben vom 14.01.2020 -

Die NLStBV ist auch beim Lärmschutz an die rechtlichen Vorgaben aus dem BImSchG und der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) gebunden. Eine pauschale Forderung der Landeshauptstadt Hannover nach Lärmschutz ist nicht zielführend. Die Landeshauptstadt Hannover wird ihre Einflussmöglichkeiten so weit wie möglich nutzen und im Rahmen der jeweiligen Planverfahren des NLStBV den erforderlichen Lärmschutz einfordern. Details möglicher Lärmschutzmaßnahmen können erst dann konkretisiert werden.