Anfrage Nr. 15-2326/2021:
Spielplatz am Küchengarten

Inhalt der Drucksache:

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Spielplatz am Küchengarten

Der Spielplatz Am Küchengarten ist durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, als ebensolcher gekennzeichnet/ ausgewiesen. Ein Zusatz lautet: „Aufenthalt für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) von 7-20 Uhr. Es gilt die Spielplatzsatzung.“ Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Häusern haben den Wunsch, diesen Spielplatz mit Freude, Spaß und ohne Sorge nutzen zu können.

Ich frage die Verwaltung:


1. Wie häufig und durch wen wird die Einhaltung der Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover durch die Nutzer des gekennzeichneten/ ausgewiesenen Spielplatzes Am Küchengarten überprüft?
2. Wie oft wird dieser Spielplatz durch welche zuständige Institution gereinigt, werden die Spielgeräte/Fitnessgeräte auf die ordnungsgemäße
Funktionsweise und Sicherheit überprüft, wer ist dafür zuständig?
3. Hat es in den vergangenen 12 Monaten Beschwerden von Bürger*innen oder sonstige normabweichende Auffälligkeiten auf dem Spielplatz Am Küchengarten gegeben?