Antrag Nr. 15-2320/2021:
Gestaltung des Ma(h)ltisch auf der Grünfläche zwischen Velvet- und Pfarrlandstraße

Inhalt der Drucksache:

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Gestaltung des Ma(h)ltisch auf der Grünfläche zwischen Velvet- und Pfarrlandstraße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Der „Ma(h)ltisch“ auf der Grünfläche zwischen Velvet- und Pfarrlandstraße ist ein öffentlicher Ort und für die legale Anbringung von Graffiti und anderer Kunst freigegeben.



Die Landeshauptstadt Hannover toleriert die Gestaltung des Tisches, wie auch bei anderen legalen Graffitiflächen, unabhängig von der inhaltlichen oder gestalterischen Qualität, sofern die Aussagen nicht rassistisch, antisemitisch, sexistisch oder anderweitig menschenverachtend sind.
Im Zweifelsfall ist vor einer Entfernung von gestalterischen Elementen der Bezirksrat in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Die derzeitige Gestaltung befindet sich damit ausdrücklich im Rahmen der oben genannten Grundsätze.

Begründung

Der Ma(h)ltisch ist ein zentrales Element der 2015 neugestalteten Grünfläche zwischen Velvet- und Pfarrlandstraße (Halim-Dener-Platz (laut Beschluss des Bezirksrates aus 2017 DS Nr. 15-0980/2017)). Er ersetzte damit eine Betonmauer, die vorher bereits als legale Graffitifläche genutzt wurde. Der Tisch war von Anfang an künstlerisch gestaltet und wird durch das Graffiti-Netz Hannover mitbetreut. Möglicherweise politische Elemente und Aussagen geben nicht zwangsläufig die Meinung der Landeshauptstadt wieder, sondern sind den Künstler*innen zuzurechnen, die damit einen Diskurs innerhalb der Stadtgesellschaft anstoßen können/wollen.

Der vom Bezirksrat angeregte Ortstermin am 20.10.2021 mit der Verwaltung und den Künstlern hat gezeigt, dass grundsätzlich Einvernehmen über die offene Gestaltung des Tisches herrscht. Gleichzeitig kann dieser politische Beschluss das Handeln der Verwaltung dahingehend positiv lenken, dass zukünftig etwaige Unstimmigkeiten frühzeitig mit dem Bezirksrat erörtert werden, bevor im Geschäft der laufenden Verwaltung Fakten bzgl. der Gestaltung oder deren Entfernung geschaffen werden.