Drucksache Nr. 15-2309/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Beseitigung von Schrottfahrrädern im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.09.2019
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-2309/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Beseitigung von Schrottfahrrädern im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.09.2019
TOP 8.1.1.

Anfrage der CDU-Fraktion

Im Stadtteil blockieren zahlreiche Schrottfahrräder die Fahrradanlehnbügel. Der Straßenraum wird zusätzlich noch durch die Leihfahrräder von mittlerweile zwei Anbietern und durch Leihelektroroller eingeschränkt.
Insbesondere um den Bertha-von-Suttner-Platz hat sich Aha wie angekündigt des Problems angenommen und an einige (aber längst nicht alle) Schrottfahrräder rote Warnhinweise mit dem Hinweis der baldigen Entsorgung versehen. Auf einigen Zetteln war jedoch nicht das Jahr der drohenden Entsorgung angegeben und viele Räder standen auch nach dem Datum der angedrohten Entsorgung noch da.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Fahrräder wurden schließlich entsorgt und gab es Beschwerden von Eigentümern?
2. Warum wurden einige offensichtliche Schrottfahrräder nicht mit roten Warnhinweisen auf eine drohende Entsorgung markiert?
3. Können Bürgerinnen und Bürger auch mutmaßliche Schrottfahrräder mit Hilfe der „Hannover sauber“- App melden, damit sie markiert bzw. unmittelbar entsorgt werden können?

Antwort


Die Antwort wurde zuständigkeitshalber an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) weitergeleitet. Die Antwort von aha lautet wie:

Zu 1.:
Im Bereich des Bertha-von-Suttner-Platzes und in den angrenzenden Straßen hat die Abfallfahndung im März/April ca. 50 Fahrräder mit einer Frist zur Entfernung durch den Eigentümer versehen, von denen 29 Fahrräder von aha entsorgt wurden, die anderen wurden durch den Eigentümer entfernt. In dem gesamten Bereich Südstadt/Bult wurden in dem Zeitraum von März bis heute 206 Fahrräder durch aha entfernt und entsorgt (einschl. der oben genannten).
Derzeit sind 74 Fahrräder in dem Bereich Südstadt/Bult mit einem Aufkleber versehen, der den Eigentümer auffordert, sein Fahrrad innerhalb der genannten Frist zu entfernen. Die Frist läuft Ende September ab. aha ist bemüht, die Entsorgungsfahrzeuge wirtschaftlich einzusetzen, deshalb kann es vorkommen, dass die Entsorgung der Schrottfahrräder nicht unmittelbar am Folgetag nach Fristablauf, sondern mit ein paar Tagen Verzögerung stattfindet.

Beschwerden von Eigentümern der entfernten Fahrräder sind bisher aus diesem Bereich bei aha nicht eingegangen.

2.:
Für die Beseitigung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenraum gibt es keine konkrete rechtliche Regelung. Solche Fahrräder können nur beseitigt werden, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz an der Sache aufgibt, weil sie Abfall sind. Das ist immer dann zu vermuten, wenn das Fahrrad in dem Sinne schrottreif ist, dass es nur mit erheblichem Aufwand wieder entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann.

Es werden auch Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt, die nicht unmittelbar als Schrott anzusehen sind. Das sind solche Fahrräder, die nach Aussage von Bürgern mindestens 6 Monate lang nicht bewegt wurden und dies auf Grund des Allgemeinzustandes auch entsprechend ersichtlich ist. Bei diesen Fahrrädern besteht die Vermutung, dass das Eigentum an der Sache aufgegeben wurde. In dem Falle geht aha wie folgt vor: Die Fahrräder werden mit einem Aufkleber versehen, mit dem der Eigentümer aufgefordert wird, sein Fahrrad innerhalb einer Frist von einem Monat aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Fahrrad durch aha entfernt. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass aha durch die Eigentümer weder strafrechtlich noch
zivilrechtlich belangt werden kann.

Die verwendeten Aufkleber sind bereits mit einer vorgedruckten Jahreszahl versehen, deshalb ist hier nicht nachvollziehbar, dass einige Aufkleber keine Jahresangabe enthalten sollen. Insbesondere der Bertha-von-Suttner-Platz und das nähere Umfeld wurden erst kürzlich im Hinblick auf Schrottfahrräder kontrolliert. Hier gab es jedoch keinen Handlungsbedarf.

Zu 3.:
Über die „Hannover sauber!“-App können „Schrottfahrräder“ gemeldet werden. Die Abfallfahnder nehmen diese vor Ort in Augenschein und entscheiden, ob die Fahrräder direkt entsorgt werden, da sie augenscheinlich Abfall darstellen, mit einer Frist zur Entfernung durch den Eigentümer versehen werden oder ob sie sich in einem Zustand befinden, in dem sie durchaus noch ihrer Bestimmung gemäß genutzt werden können und vor Ort verbleiben.

Wird in der Meldung eine E-Mail-Adresse des Hinweisgebers hinterlassen, bekommt dieser von aha eine Rückmeldung.