Anfrage Nr. 15-2282/2016:
Erfüllung der Schulpflicht der Kinder aus der Obdachlosenunterkunft Burgweg

Inhalt der Drucksache:

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Erfüllung der Schulpflicht der Kinder aus der Obdachlosenunterkunft Burgweg

Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Hannover-Nord am 21.November 2016

Der örtlichen Presse war in den letzten Wochen zu entnehmen, dass die, in der Obdachlosenunterkunft Burgweg in Hannover-Hainholz untergebrachten Familien aus Rumänien und Bulgarien, Schwierigkeiten mit der Integration in unserer Stadtgesellschaft haben. Daneben wurde berichtet, dass insbesondere die minderjährigen schulpflichtigen Kinder dieser Familien nicht, bzw. nur sehr unregelmäßig der allgemeinen Schulpflicht nachkommen.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie viele schulpflichtige Kinder sind gegenwärtig in der Unterkunft „Burgweg“ in Hainholz untergebracht?

2) Gibt es nicht entschuldigte Fehlzeiten beim Schulbesuch dieser Kinder in den Schulen und wenn ja, wie stellen sich diese zahlenmäßig dar?

3) Werden nicht entschuldigte Fehlzeiten der schulpflichtigen Kinder aus der o.g. Unterkunft rechtlich durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern verfolgt?


Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?

Angelika Jagemann
Fraktionsvorsitzende