Drucksache Nr. 15-2266/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung der unter GIB III festgelegten Straßen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2266/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung der unter GIB III festgelegten Straßen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.1.1.

Der Bezirksrats Ricklingen hat den dritten Abschnitt der Grunderneuerung im Bestand (BIG III) aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Die Verwaltung hatte die infrage kommenden Straßen als grunderneuerungsbedürftig eingestuft.

Da das GiB-Programm ausgelaufen ist, fragen wir die Verwaltung:

Nach welchen Kriterien werden die Straßen saniert, die ursprünglich für das GiB-Programm ausgewählt wurden?

Text der Antwort


Die im Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand für eine Erneuerung beschlossenen Straßen werden kontinuierlich abgearbeitet.
Straßen, die der Stadtbezirksrat Ricklingen nicht zur Erneuerung beschlossen hat, werden mittelfristig nicht erneuert. Der zuständige Erhaltungsbezirk wird die Straßen regelmäßig kontrollieren und für den verkehrssicheren Zustand sorgen.