Drucksache Nr. 15-2246/2011:
Platzbenennung im Stadtteil Hainholz
Entscheidung gem. §93 Abs. 1 Ziff.3 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Nord
 
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15-2246/2011
3
 

Platzbenennung im Stadtteil Hainholz
Entscheidung gem. §93 Abs. 1 Ziff.3 NKomVG

Antrag,

folgende Platzbenennung zu beschließen:

Die geplante Erschließungsstraße einschließlich des Platzbereiches vor dem neuen Geschäftszentrum, welche von der Schulenburger Landstraße zur Voltmerstraße führt erhält den Namen Hainhölzer Markt.


Übersichtskarte siehe Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen. Sie nutzen daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen. Die Benennung wird erforderlich damit die Üstra den Namen als Haltestellenbezeichnung aufgreifen kann und um für geplante Neubauten an dieser neuen Erschließungsstraße zweifelsfreie Adressen vergeben zu können. Genderspezifische Aspekte und Belange sind durch die Benennung Hainhölzer Markt nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinfomation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Nord hat in seiner Sitzung am 29.08.2011 mit DS-Nr. 15-1691/2011
(s. Anlage 2) einstimmig angeregt, die neue Verbindung von der Schulenburger Landstraße zur Voltmerstraße in Hainhölzer Markt zu benennen. Ebenfalls wurde mit dieser Drucksache beantragt, dass die neue Hochbahnhaltestelle in der Schulenburger Landstraße den Namen Hainhölzer Markt erhält.

Mit der Modifizierung der Kommunalverfassung zum 01.11.2011 ändert sich die Zuständigkeit der Benennung von Straßen. Gem. § 93 Abs. 1 Ziff. 3 NKomVG entscheidet der Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde über die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in dem jeweiligen Stadtbezirk gelegen sind. Anträge zur Straßenumbenennung, die vor dem 01.11.2011 gestellt wurden und ein Verwaltungsverfahren veranlasst haben, sind nach neuem Recht zu handhaben, da es an Übergangs- oder Überleitungsvorschriften fehlt. Der bisherige Beschluss des Stadtbezirksrates stellt derzeit nur ein Internum ohne Außenwirkung dar. Damit kann das Umbenennungsverfahren nicht mehr nach dem bisherigen Verfahrensweg bearbeitet werden, vielmehr ist ein erneuter Beschluss des Stadtbezirksrates entsprechend der neuen Kommunalverfassung erforderlich.

Neben den gestalterischen und historischen Ansprüchen an einen Straßennamen muss die Verwaltung auch die Sicherheitsbelange gem. §11 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Nds.SOG) berücksichtigen. Gleich oder ähnlich klingende Straßennamen können nicht nur bei Ortsfremden zu Verwirrungen führen. Auch bei Polizei und Feuerwehr kann ein nicht zweifelsfreier Straßenname zu unnötige Zeitverzögerungen führen, die es gerade in Notfällen unbedingt zu vermeiden gilt. Daher reichen Unterscheidungen wie -straße, -weg, -platz usw. meist nicht aus, es sei denn es besteht ein unmittelbarer örtlicher Zusammenhang.

Da im Stadtteil Mitte bereits die Hainhölzer Straße existiert, welche in keinem direkten örtlichen Zusammenhang zur neuen Verbindungsstraße an der Schulenburger Landstraße steht, wurde zunächst geprüft, ob durch die neue Benennung eine Verwechslungsgefahr entsteht.

Die Hainhölzer Straße wurde bereits 1730 als Verbindungsweg von Hannover nach Hainholz angelegt. Damit bezieht sich der Name, wie bei vielen historischen Straßen, auf die richtungsweisende Wegführung zu einem benachbarten Ort. Der Hainhölzer Markt hingegen bezeichnet künftig die neue Mitte im Stadtteil Hainholz. Aufgrund der geschichtlichen Entstehung der Hainhölzer Straße und der Lage des Hainhölzer Marktes in einem anderen Stadtteil und Postleitzahlenbezirk, wird die Verwechslungsgefahr eher gering eingeschätzt.

Laut einer Information des Fachbereiches Tiefbau (s. Anlage 3), wurde der Antrag zur Benennung der Hochbahnsteighaltestelle zuständigkeitshalber an die Üstra weitergeleitet. Die Üstra stimmt zu, dass die neue Hochbahnsteighaltestelle in der Schulenburger Landstraße den Namen Hainhölzer Markt erhält. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Benennung der Straßenverbindung in Hainhölzer Markt. Da im Frühjahr 2012 mit dem Bau des nördlichen Geh- und Radweges der Erschließungsstraße begonnen werden soll, kann die Benennung bereits jetzt erfolgen.
61.21 
Hannover / 17.11.2011