Anfrage Nr. 15-2233/2017:
Auswirkungen der beabsichtigten Aufhebung der Mietpreisbremse auf das Wohnen im Stadtbezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Auswirkungen der beabsichtigten Aufhebung der Mietpreisbremse auf das Wohnen im Stadtbezirk Mitte

Die aktuelle niedersächsische Landesregierung hat mit der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung dafür gesorgt, dass in der Landeshauptstadt und damit auch im am stärksten gewachsenen Stadtbezirk Mitte die Kappungsgrenze für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen auf 15 % abgesenkt worden ist und bei der Neuvermietung von Wohnraum die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschritten werden darf.

CDU und FDP möchten diese Mietpreisbegrenzungen wie auch in Nordrhein-Westfalen ersatzlos abschaffen.

Die ohnehin von dem engen Wohnungsmarkt im Stadtbezirk Mitte betroffenen und gebeutelten Mitmenschen, häufig Familien mit Kindern, machen sich vor dem Hintergrund dieser Forderung Sorgen um ihren Wohnraum und befürchten, ihre Wohnungen zu verlieren bzw. keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Welche Auswirkungen hätten die Abschaffung der Mietpreisbremse und die Abschaffung der Kappungsgrenze auf den Wohnungsmarkt insbesondere im Stadtbezirk Hannover-Mitte?
2. Welche Auswirkungen hätten diese Maßnahmen im Hinblick auf den Prozessausgang für Familien, die vor dem Zivilgericht mit ihrem Vermieter um die Wirksamkeit einer 20%-igen Mieterhöhung streiten?
3. Welche Auswirkungen hätten diese Maßnahmen im Hinblick auf den Prozessausgang für Familien, denen Wohnraum im Stadtbezirk Mitte zur Neuanmietung vermietet worden war, deren Mietpreis sich 25 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegt?