Anfrage Nr. 15-2231/2014:
Anlieferpraxis in der Innenstadt an Samstagen

Inhalt der Drucksache:

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Anlieferpraxis in der Innenstadt an Samstagen

Die Fußgängerzone der Innenstadt ist werktäglich bis 11:00Uhr zur Belieferung der Geschäfte für Kraftfahrzeuge freigegeben. An Samstagen ist die Anlieferung nur bis 9:30Uhr zulässig. Nach subjektiver Wahrnehmung unterscheidet sich das Publikum an Samstagen gegen 9:30Uhr deutlich von dem an Werktagen dort verkehrenden, während Samstags etwas mehr FußgängerInnen dort scheinbar ziellos „schlendern“ wirkt es an Werktagen zielgerichteter, „auf dem Weg zur Arbeit“.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Seit wie vielen Jahren ist diese Regelung so in Kraft?
2. Ist das Aufkommen an Kraftfahrzeugen und FußgängerInnen an Samstagen um 9:30Uhr nachweislich anders als von Montag bis Freitag, wenn ja in wie fern?
3. Wie hoch ist der Anteil an Anlieferungen in der Innenstadt an Samstagen im Vergleich zu normalen Werktagen (Mo-Fr)?