Drucksache Nr. 15-2209/2020:
Ersatzneubau der Brücke Findstellenweg in Hannover - Misburg

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2209/2020
2
 

Ersatzneubau der Brücke Findstellenweg in Hannover - Misburg

Antrag,

dem Ersatzneubau der Brücke mit Nutzungsänderung zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
i.V.m. §9 (1) Nr. 2d) der Hauptsatzung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101105
Wietzebrücken
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 70.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -70.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 2.800,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.550,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.550,00 €

Begründung und Darstellung der Maßnahme

Ausgangslage

Die vorhandene Brücke am Ende des Findstellenweges stellt den Zugang vom Wohngebiet Misburg-Nord zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Altwarmbüchener Moor – Altener Wald dar. Sie überführt den Wietzegraben. Hauptsächlich dient die Brücke dem Rad- und Fußgängerverkehr zum Erreichen des LSG. Fahrzeugverkehr zur Unterhaltung der LSG-Gebietes, zur Unterhaltung des Wietzegrabens, zu Revisionszwecken an einer vorhandenen Gasleitungstrasse und landwirtschaftlicher Verkehr erfolgt grundsätzlich über die benachbarte und aktuell erneuerte Brücke im Zuge der Seckbruchstraße.

Das Bauwerk ist im Eigentum der LHH, wurde jedoch nicht durch sie erbaut. Das Baujahr der Brücke ist nicht bekannt. Bestandsunterlagen liegen nicht vor. Es handelt sich um ein Stahlbetonbauwerk, das über jeweils 4 ausbetonierte Stahlpfähle je Auflagerachse tief gegründet ist. Die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 10 m mit einer Nutzbreite von 3,45 m zwischen den Gesimsen. Die zulässige Belastung ist auf 12 t begrenzt.

Die regelmäßige Brückenprüfung hat ergeben, dass der Überbau mehrere großflächige Betonabplatzungen mit freiliegender korrodierter Bewehrung aufweist. Die Gründungspfähle sind im sichtbaren Bereich flächig korrodiert und besitzen in der Wasserwechselzone Blattrostbildungen, teilweise sogar Durchrostungen mit entsprechender Querschnittsschwächung. Die vorhandene Geländerhöhe von ca. 1,00m entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften.

Aufgrund der vorangeschrittenen Schädigung der tragenden Bauteile und der unbekannten Tragfähigkeit des Überbaues und der Gründung, ist eine Sanierung des Bauwerkes wirtschaftlich nicht mehr möglich.

Beschreibung des Vorhabens

Entwurf

Die Brücke soll durch einen Neubau in gleicher Lage ersetzt werden. Zukünftig soll die Brücke nur noch von Fußgänger*innen und Radfahrenden zu nutzen sein. Fahrzeugverkehr wird über die benachbarte Brücke im Zuge der Seckbruchstraße geführt.

Eine Abstimmung zur geplanten Nutzungsänderung und den Anforderungen an das neue Bauwerk erfolgte mit folgenden betroffenen Anliegern bzw. zuständigen Verwaltungen:

- Niedersächsische Landesforsten (Grundstückseigentümer des LSG)
- Open Grid Europe (Eigentümer einer im Umfeld vorhandenen Gasleitung)
- Region Hannover
- LHH, OE 61, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
- LHH, OE 67, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
- LHH, OE 68, Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
- Unterhaltungsverband Wietze.

Nach aktuell ausgeführter Erneuerung der Brücke Seckbruchstraße als Wirtschaftswegbrücke, die somit weiterhin auch für den Fahrzeugverkehr zugelassen ist, ist für alle angefragten Anlieger am Findstellenweg eine Geh- und Radwegbrücke ausreichend.

Die Bauwerksparameter ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und den verkehrlichen Anforderungen:
lichte Weite: ca. 10,00 m
Breite zwischen den Geländern: 2,50 m
Gesamtbreite d. Brücke: 2,80 m
Geländerhöhe: 1,30 m

Damit reduzieren sich die Abmessungen der neuen Brücke, sodass neben den Herstellungskosten auch die zukünftigen betrieblichen Kosten gesenkt werden. Die Gesamtkosten für den Ersatzneubau liegen bei etwa 70.000 €.

Zur Ausführung kommen soll ein einfeldriges Bauwerk mit einem Überbau aus verzinkten Stahlträgern und einem Belag und Geländern aus Holz. Die Brücke wird jeweils über zwei Stahlrammpfähle tief gegründet. Diese Konstruktion passt sich gut in die landschaftliche Umgebung ein und besitzt mit seinem Stahltragwerk eine hohe Dauerhaftigkeit mit geringem Unterhaltungsaufwand. Diese bewährte Konstruktion wurde vom Fachbereich Tiefbau zur Überführung kleinerer Gewässer schon oft gebaut. Bis auf die Ausführung der Stahlbauarbeiten kann die vollständige Planung sowie alle Holzarbeiten durch Mitarbeiter des Fachbereichs selbst ausgeführt werden.

Die Vorgaben vom Eigentümer des Wietzegrabens – hier OE 68, Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover - für das zukünftige Gewässerprofil und die zulässige Bauwerksunterkante werden berücksichtigt.

Die Anschlusshöhen werden gehalten, die Oberkante des Belags wird gegenüber dem Bestand nicht erhöht.



Bauablauf

Ende Oktober erfolgt die Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke Seckbruchstraße. Anschließend, spätestens Anfang 2021 soll mit den Arbeiten an der Geh- und Radwegbrücke Findstellenweg begonnen werden. Für die Arbeiten ist eine Bauzeit von ca. 2 Monaten vorgesehen.
Während der Bautätigkeit wird der Geh- und Radwegverkehr über die benachbarte Brücke Seckbruchstraße geleitet.

66.3 
Hannover / 16.09.2020