Drucksache Nr. 15-2191/2015 S1:
Behindertenparkplatz in der Kirchröderstraße auf der Höhe von Aldi/Deutsche Bank sowie am Friedhof Nackenberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 15.10.2015
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2191/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Behindertenparkplatz in der Kirchröderstraße auf der Höhe von Aldi/Deutsche Bank sowie am Friedhof Nackenberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 15.10.2015
TOP 9.1.3.

Beschluss



Die Verwaltung wird aufgefordert, je einen Behindertenparkplatz in der Kirchröderstraße auf der Höhe von Aldi bzw. Deutsche Bank sowie am Friedhof Nackenberg zu schaffen.

Zur bedarfsgerechten Durchführung der Maßnahmen ist die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover einzubeziehen.

Entscheidung

Dem Antrag wird in Teilen gefolgt.

Alle drei gewünschten Örtlichkeiten wurden mit einer Vertreterin der beantragten Fraktion und der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover am 10.11.2015 vor Ort begutachtet.
· Freda-Niemann-Straße / Friedhof Nackenberg:
In der Freda-Niemann-Straße besteht ein Bedarf an einem allgemeinen Behindertenparkplatz. Dieser ist im Wendehammer (bei der Einfahrt der rechte Platz) entsprechend mit Zeichen 314-20 (Parkplatz, Ende) StVO und dem Zusatzzeichen 1044-10 (nur Schwerbehinderte…) StVO sowie entsprechender Markierung, die nach rechts den baulichen Parkplatz auf ca. 3,50 m verbreitert. Der allgemeine Behindertenparkplatz wird in Kürze eingerichtet.

· Kirchröder Straße in Höhe ALDI:
Die Einrichtung an dieser Stelle wurde einhellig als nicht geeignet angesehen, da die erforderlichen Breiten nicht gegeben sind.


· Kirchröder Straße Höhe Kantplatz:
Die Einrichtung an dieser Stelle wurde einhellig als nicht erforderlich angesehen, da zum einen die erforderliche Breite nicht eingehalten werden kann. Zum anderen müsste für die Einrichtung dieses Platzes eine zwingend erforderliche Ladezone für die anliegenden Geschäfte entfallen. Dieses ist aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar.