Drucksache Nr. 15-2181/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundwasserabsenkungen Baugebiet Herzkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.09.2022
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2181/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundwasserabsenkungen Baugebiet Herzkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.09.2022
TOP 5.1.1.

Bereits zu Beginn der Bautätigkeit in den Jahren 2018 (DS 15-0045/2018) und 2019 (15-2451/2019) hat die Grüne Bezirksratsfraktion nach den aktuellen Sachständen der Grundwasserabsenkung im Baugebiet Herzkamp gefragt. In der Antwort auf die Anfrage aus 2019 wurde ein Ende der Grundwasserabsenkungen im Laufe des Jahres 2020 in Aussicht gestellt.

Inzwischen ist mit dem Abschluss der Tiefbaumaßnahmen im Baufeld F offenbar die Förderung des Grundwassers seit wenigen Wochen abgeschlossen. Das Leitungssystem zum Graben im Wald Große Heide wurde auch schon abgebaut. In der letzten Phase der Grundwasserabsenkung waren keine Bewässerungsmaßnahmen der im Absenktrichter befindlichen Gehölze mehr zu beobachten.

Viele Bewohner*innen in Bothfeld gehen inzwischen davon aus, dass die durch ihre Gartenpumpen beobachtbaren abgesenkten Grundwasserspiegel mit diesen Absenkungen im Baugebiet zusammenhängen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Sind die in der Antwort auf die o.g. Anfrage angegebenen Gesamtentnahmemengen eingehalten worden und welche Abweichungen gab es im Hinblick auf die Planungen?
2. Welche Ergebnisse und Einschätzungen haben die Überwachungsmaßnahmen durch den Bauträger, das beauftragte Ingenieurbüro und die Grundwasserabsenkungsfirma inzwischen erbracht?
3. Welche Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und auf die Wasserversorgung der entsprechenden Gehölze und des dahinter befindlichen Waldes haben der Bereich Umweltschutz und der Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz der LHH sowie die Untere Wasserbehörde beobachtet und warum wurden die angeordneten Bewässerungsmaßnahmen nicht bis zuletzt durchgeführt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1. In dem Zeitraum November 2018 bis Juli 2022 wurden folgende temporäre Grundwasserabsenkungen genehmigt und durchgeführt:
Baufeld
Genehmigte Förderleistung [m³/h]
Maximale Förderleistung [m³/h]
Genehmigte Fördermenge [m³]
Fördermenge [m³] im Zeitraum
E
220
120,21 (27.03.2019)
375.000
303.291 (26.11.2018 – 21.05.2019
A
150
120,21 (27.03.2019) Kumuliert aus Baufeld E und A
310.000
299.372 (26.03.2019 – 22.11.2019)
I
720
350,2 (16.03.2020)
3.600
1.372 (12.03.2020 – 17.03.2020)
J
1680
229,85 (26. – 27.03.2020)
60.500
1.744 (24.04.2020 - 28.05.2020)
B
150
76 (25.02.2021)
350.000
136.003 (25.01.2021 – 23.06.2021)
J
167
118 (19.10.2021)
1.500
502 (15.10.2021 – 20.10.2021)
F
140
109 (26.11.2021)
274.000
238.798 (22.11.2021 – 05.07.2022)

Bei allen temporären Grundwasserabsenkungen wurden die genehmigten Förderraten und Fördermengen nicht ausgeschöpft.
Zu 2. Die Beantragung von temporären Grundwasserabsenkungen greift in der Regel auf den unbeeinflussten mittleren Grundwasserstand des beantragten Absenkungszeitraums zurück. Durch den geringer ausfallenden Niederschlag in den Jahren 2018 bis 2022 hat sich ein niedrigerer Grundwasserstand eingestellt, daraus folgend wurden wesentlich geringere Grundwassermengen gefördert. Die in der Prüfung der Grundwasserabsenkungsanträge kalkulierten Reichweiten der Absenkung wurden durch den niedrigeren Grundwasserstand nicht erreicht.
Zu 3. Durch die geplanten Grundwasserabsenkungsmaßnahmen trat in dem Zeitraum vom Herbst 2018 bis zum Sommer 2022 im Nahbereich des Baugebiets Herzkamp ein Rückgang des Grundwasserstandes ein. Dieser Rückgang ist in den Antragsunterlagen für die einzelnen Maßnahmen stärker vermutet worden, als er letztendlich eingetreten ist. Die kalkulierten Reichweiten der Grundwasserabsenkungen sind nicht erreicht worden. Ein langfristiger Rückgang des Grundwasserstandes auf Grund der temporären Grundwasserabsenkungen im den umliegenden Wohn-, Grün- und Waldflächen ist nicht zu erwarten. Mittlerweile sind die Maßnahmen der Grundwasserabsenkungen abgeschlossen, die Verwaltung ist jetzt zu dem langfristigen Monitoring der Grundwasserstände und der Grundwassertemperatur im Nahbereich (die Messstellen befinden sich am Rande des Baugebietes) und den routinemäßigen Grundwasserstandsmessungen im weiteren Umfeld (Entfernung zwischen 350 und ca. 1000 Meter um das Baugebiet) übergegangen. Die Bewässerungsmaßnahmen wurden auf Grundlage der kalkulierten Absenktrichter und dem vegetationstechnischen Gutachten (Dr. Heidger) von der unteren Wasserbehörde festgesetzt. Die festgesetzten Bewässerungsmaßnahmen wurden regelmäßig überwacht, es wurden keine Beanstandungen an den durchgeführten Bewässerungsmaßnahmen gemeldet.
Auch der städtischen Forstverwaltung sind die Trockenschäden in der Großen Heide aufgefallen. Jedoch sind die Schäden nicht auf die Baumaßnahme zurück zu führen, da wie beschrieben der Absenktrichter nicht flächig in den Wald reichte und auch Bereiche geschädigt wurden, die weit ab vom Baufeld liegen. Grund für die Trockenschäden sind die ausbleibenden Niederschläge.
Erstellt nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde (Region Hannover) und städtischer Forstverwaltung