Drucksache Nr. 15-2178/2021 S1:
Entscheidung
Ersatzflächen für einen temporären Wertstoffhof im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld identifizieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.10.2021
TOP 7.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2178/2021 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Ersatzflächen für einen temporären Wertstoffhof im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld identifizieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.10.2021
TOP 7.4.1.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Ersatzflächen für eine temporäre Verlagerung des Wertstoffhofes des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zu ermitteln und dem Stadtbezirksrat als Vorschlagsliste detailliert und zeitnah vorzustellen. Hierzu sollen insbesondere brachliegende Gewerbeflächen und Parkplätze in der unmittelbaren Nähe zum bisherigen Standort Neue-Land-Straße auf eine mögliche Nutzung zu diesem Zweck untersucht und identifiziert werden. Die Nutzung von Flächen im Industriegebiet ‚An der Breiten Wiese‘ / ‚Sure Wisch‘ ist ebenfalls zu prüfen.
2. Die Kosten für die temporäre Anmietung und Ertüchtigung der Flächen sind zu ermitteln und gegebenenfalls auch den Kosten für eine dauerhafte Verlagerung des Wertstoffhofes auf die Ersatzfläche gegenüberzustellen.
3. Die Umsetzung der Ersatzmaßnahme soll erst nach weiterer Vorstellung, Beteiligung der Einwohner*innen, eventueller Änderungen / Ergänzungen und Beschlussfassung im Stadtbezirksrat und weiteren Gremien erfolgen.

Entscheidung


Die Verwaltung hat unmittelbar Kontakt zu aha aufgenommen. Aha hat sich mit der beigefügten Stellungnahme zu dem Vorhaben insgesamt und zur Möglichkeit eines Ersatzstandortes geäußert.

Aha kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Anlage eines Ersatzwertstoffhofes fachlich nicht in Betracht kommt (s. Anlage).

Unabhängig von dieser Einschätzung hat die Verwaltung auch Grundstücke im Umfeld untersucht.

In dem genannten Gebiet befinden sich nur wenige Grundstücke im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Größerer Flächenbestand ist lediglich südlich des Areals Breite Wiese / Sure Wisch vorhanden. Hierbei handelt es sich um Sport- und Kleingartenflächen sowie Flächen in einem Landschaftsschutzgeiet. Diese eignen sich jedoch bereits aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht für einen entsprechenden Ausweichstandort.
Eine weitere Fläche befindet sich an der Gerhard-Lossin-Str./Karl-Wiechert-Allee. Diese wird im Bebauungsplan Nr. 566 als „Anlage für gesundheitliche Zwecke“ ausgewiesen. Zur Realisierung dieses Nutzungszweckes werden gerade Abstimmungsgespräche auf Grundlage eines zuvor durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens geführt. Derzeit befindet sich ein entsprechender Architekturwettbewerb in Vorbereitung.
Im Umkreis der Rudolf-Pichlmayr-Str. befindet sich eine im Erbbaurecht an das INI International Neuroscience Institute Hannover GmbH vergebene Fläche der LHH. Das umgebende Gebiet ist für Wissenschafts- und Forschungszwecke vorgesehen und befindet sich in Privatbesitz. Die Eigentümer planen hier eine Erweiterung des vorhandenen Betriebes.

Der Übrige angrenzende Grundbesitz der LHH wird durch Kleingärten genutzt.
Das Gewerbegebiet An der Breiten Wiese / Sure Wisch selbst befindet sich in Privateigentum. Vorgesehen ist der Umzug des dort ansässigen Unternehmens. Derzeit ist aber nicht abzusehen, wann diese Räumung erfolgen wird. Das Grundstück steht für andere Nutzungen nicht zur Verfügung.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kein passendes Grundstück identifiziert werden konnte und dem Antrag des Bezirksrates nicht entsprochen werden kann.