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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Lena Suhr
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Lena Suhr die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Suhr hat mit Schreiben vom 01.09.2015 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult zu sofort (Feststellung des Sitzverlustes am 14.10.2015) niederlegt. Gem. § 52 Absatz 1 Ziffer 1 endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.07
Hannover / 29.09.2015