Antrag Nr. 15-2162/2021:
Wasserstadt Limmer: Bebauungsdichte im II.Bauabschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Wasserstadt Limmer: Bebauungsdichte im II.Bauabschnitt

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1.)
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung von Bebauungsplänen für das Gelände der Wasserstadt Limmer im Jahr 2015, die vom Rat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1535 „Wasserstadt Limmer“ für den I. Bauabschnitt beschlossen wurden, sind von der Stadtverwaltung im Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan für den II. Bauabschnitt uneingeschränkt einzuhalten. Das gilt besonders für die Anzahl von 1.600 bis 1.800 Wohneinheiten für das gesamte Gelände der Wasserstadt Limmer. (Beschluss des VA vom 08.10.2015 und BeschlussDrucksache 2096/2015). Planungen mit dem Ziel einer Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten und Prüfaufträge für solche Planungen sind zu unterlassen.

2.)
Das gezeigte Verhalten beeinträchtigt nicht nur das Vertrauen der Limmeraner Bevölkerung in die Verlässlichkeit der Politik und der Stadtverwaltung. Der OB wird deshalb gebeten, unverzüglich darzulegen, wie er das gestörte Vertrauen in seine Bauverwaltung wiederherstellen will.

Begründung


Die Stadtverwaltung hat in den Jahren 2014/2015 mit großem Aufwand eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung für das gesamte Gelände der Wasserstadt Limmer durchgeführt. Daran haben sich die Limmeraner in großer Zahl beteiligt. Der Planungsablauf ist in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1535 – Wasserstadt
Limmer Ost (1. Bauabschnitt) ausführlich dargestellt (Abschnitt3.2, S. 8/9). In den Veranstaltungen ist der Umfang der geplanten Wohnbebauung besonders intensiv diskutiert worden. Als ein wesentliches Ergebnis der Beteiligung hat der Stadtbezirksrat am am 15.07.2015 u. a. folgendes Ziel beschlossen (Drucksache 15-1695/2015):


Entwicklung einer ehemaligen Industriebrache zu einem Wohngebiet mit 1.000 bis 1.200 Wohnungseinheiten, unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Stadtbezirksrates zum öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit Wohngebäuden mit bis zu vier Geschossen, maximal 5 Geschosse in Fortsetzung der Altgebäude entlang des südwestlichen Ufers, maximal 3 Geschosse im Übergang zum alten Dorf Limmer und einem Uferstreifen am Leineabstiegskanal östlich der Schleuse als öffentlicher Grünfläche mit einer Breite von mindestens 30 m.

Der Beschluss verweist im Übrigen auf den Beschluss des Stadtbezirksrats zu den weiteren Ergebnissen der Beteiligung vom 18.03.2015 (Drucksache 15-0654/2015 S1).

Die Stadtverwaltung hat diesen Beschluss nicht übernommen, sondern dem Rat eine höhere Bebauungsdichte vorgeschlagen und zwar die im Beschluss erwähnten 1.600 bis 1.800 Wohnungen. Das ist in Limmer so hingenommen worden und auf dieser Grundlage wurde das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1535 durchgeführt. In den Beschlüssen des Rates für die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und im Satzungsbeschluss wird auf die Zielzahl von 1.600 – 1.800 Wohneinheiten hingewiesen.

Wenn die Stadtverwaltung jetzt versucht, über einen Prüfantrag an die Planungsbüros, die Entwürfe für die Bebauung des II. Bauabschnitts erarbeiten sollen, diese Vorgabe aufzuweichen, dann missachtet sie die bisherigen Beschlüsse des Rates und die Ergebnisse der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Limmer. Die Limmeraner wollen keine Stadtteilerweiterung um ein verdichtetes Wohngebiet. Der Stadtbezirksrat hatte folgendes Leitbild beschlossen:

1. Leitbild: Weiterentwicklung von Limmer mit einem harmonischen Übergang vom Dorf Limmer mit der geplanten Bebauung des Spar- und Bauvereins auf der Pferdewiese (II und III Vollgeschosse mit dorfähnlicher Struktur) zur neuen Bebauung der „Wasserstadt“. Kein „neuer Stadtteil“ mit hoher Bebauungsdichte und bis zu 8geschossigen Wohnhäusern.

2. In der Wasserstadt soll ein funktional und sozial gemischtes Quartier mit einer moderaten städtebaulichen Dichte und viergeschossiger Bebauung im Kern geschaffen werden; d. h. Einfamilienhäuser und Geschosswohnungen mit ca. 1.000 Wohnungseinheiten für ca. 2.500 Einwohner.

3. Die Wohnhäuser mit Geschosswohnungen soll die in Limmer vorherrschende Höhe einhalten und höchstens IV Vollgeschosse haben.

4. Die Bebauungsdichte soll folgende Werte einhalten: Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 und Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8.

Dabei muss es unbedingt bleiben.