Drucksache Nr. 15-2160/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Manchmalwird es eng- Parksituation im nördlichen Bereich der Fiedeler Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 15.10.2015
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-2160/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Manchmalwird es eng- Parksituation im nördlichen Bereich der Fiedeler Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 15.10.2015
TOP 7.1.2.

Anfrage der SPD-Fraktion:

Nach der vor einigen Jahren erfolgten Neugestaltung der Fiedelerstraße im nördlichen Bereich sind hier Parkflächen zumeist in Schrägaufstellung vorgesehen. Es gibt allerdings auch Abschnitte der Straße, an denen keine gesonderten Parkflächen ausgewiesen sind, etwa im Bereich von Pflanzkübeln. Grundsätzlich sind diese Straßenabschnitte nicht mit Halteverbotsschildern versehen.

Der Parkdruck im Bereich von Alt-Döhren ist hoch, Kfz-Führer stellen deshalb auch außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen entlang des Straßenrandes ihre Fahrzeuge ab. Da die aktuellen Fahrzeugmodelle nicht nur länger, sondern in aller Regel auch breiter geworden sind, kommt es dadurch immer wieder zu Engpässen auf den verbleibenden Verkehrsflächen und zu unübersichtlichen und damit gefährlichen Verkehrssituationen.

Wir fragen daher die Verwaltung,


1.) ab wann ist - auch ohne entsprechende Verkehrsschilder - ein Halten/Parken am Straßenrand verboten, weil andernfalls die übrigen Verkehrsteilnehmer behindert werden?

2.) Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um - insbesondere unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der dort ansässigen Geschäftsleute - die Situation in der Fiedelerstraße für den fließenden Verkehr zu entschärfen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Die Halt- und Parkverbote sind insbesondere in § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Der Gesetzestext befindet sich zur Information in der Anlage und wird den Mitgliedern des Stadtbezirksrates zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 2:
Um nach dem Neuausbau in der Fiedelerstraße zwischen Hildesheimer Straße und Spartanerstraße das Parken außerhalb der Parkbuchten am Fahrbahnrand zu verhindern, wird die Verwaltung dort beidseitig Zeichen 283-10 (Haltverbot, Anfang) StVO, Zeichen 283-30 (Haltverbot, Mitte) StVO und Zeichen 283-20 (Haltverbot, Ende) StVO installieren.