Drucksache Nr. 15-2151/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ampelschaltungen in verkehrsarmen Zeiten
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 12.10.2015
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2151/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ampelschaltungen in verkehrsarmen Zeiten
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 12.10.2015
TOP 9.1.1.

Anfrage der CDU-Fraktion:

Wer z. B. am frühen Sonntagmorgen gegen 07:30 Uhr durch die Stadt fahren muss, dem kann es passieren, dass er eine „Rote Welle“ bekommt, obwohl weit und breit keine Fahrzeuge zu sehen sind.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum ist zu dieser Zeit der Großteil der Ampeln bereits aktiv?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu verkehrsarmen Zeiten (z. B. sonntags vor 10:00 Uhr oder abends nach 21:00 Uhr) einen Großteil der Ampeln auszuschalten?

3. Nach welchen Vorgaben werden die Ampeln in Bezug auf die Tageszeiten gesteuert?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Lichtsignalanlagen begründen sich im Wesentlichen aus zwei Aspekten: der Verkehrssicherheit und dem Verkehrsablauf. Die Frage von Nachtabschaltungen ist immer unter dem Aspekt einer möglichen Unfallgefährdung der Verkehrsteilnehmer zu sehen. Die Frage, welche Lichtsignalanlagen zu verkehrsarmen Zeiten abgeschaltet werden können, wird im Regelfall in dem sogenannten Arbeitskreis Verkehr, bestehend aus Vertretern des Fachbereichs Tiefbau (einschließlich der Straßenverkehrsbehörde), der Polizei, der üstra AG sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, erörtert und auch entschieden.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren intensiv die weiteren Möglichkeiten für die nächtliche Abschaltung von Lichtsignalanlagen überprüft. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:
- Lichtsignalanlagen, die Zuge von Stadtbahnstrecken oder Buslinien betrieben werden, laufen in der Regel durchgängig.
- Lichtsignalanlagen im Verlauf von größtenteils mehrstreifigen Hauptverkehrsstraßen werden aus Sicherheitsgründen nicht abgeschaltet.
- Lichtsignalanlagen im Zuge von Straßen mit einer sehr hohen Verkehrsbelastung (ab ca. 20.000 Kfz/24h) werden ebenfalls aus Sicherheitsgründen nicht abgeschaltet.

Damit ergibt sich der folgende Status quo:
- Anzahl der Lichtsignalanlagen der Landeshauptstadt Hannover: 480
- Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Nachtabschaltung: 204
- Anzahl der Lichtsignalanlagen ohne Nachtabschaltung im Zuge von Stadtbahnstrecken oder Buslinien: 248
- Lichtsignalanlagen ohne Nachtabschaltung und ohne Stadtbahn oder Bus: 28
- Davon an mehrstreifigen Hauptverkehrsstraßen (z. B. Hildesheimer Straße, Hermesallee): 24

Von den vier Lichtsignalanlagen, die heute noch nicht abgeschaltet werden und nicht an Stadtbahn- oder Buslinien bzw. auf Hauptverkehrsstraßen liegen, befindet sich lediglich die Lichtsignalanlage Fernroder Straße / Rundestraße im Stadtbezirk Mitte. Das Abschalten dieser Lichtsignalanlage wurde im Arbeitskreis Verkehr bereits diskutiert und aufgrund der intensiven Umfeldnutzung auf Ersuchen der Polizei abschlägig beschieden.

Zu Frage 3:
Zu Zeiten mit schwachem Verkehrsaufkommen werden an den Lichtsignalanlagen, die nicht abgeschaltet werden können, spezielle Nachtprogramme mit kurzen Umlaufzeiten und spezielle verkehrsabhängige Steuerungen geschaltet. Dadurch werden etwaige Nachteile für den einzelnen Verkehrsteilnehmer minimiert ohne die Sicherheitsvorteile der Signalsteuerung aufgeben zu müssen.