Drucksache Nr. 15-2102/2018 S2:
Fahrradstraße Engelbosteler Damm
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 05.11.2018
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
2. Entscheidung
15-2102/2018 S2
0
 

Fahrradstraße Engelbosteler Damm
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 05.11.2018
TOP 9.1.2.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Engelbosteler Damm wird zu einer Fahrradstraße mit erlaubtem KFZ-Verkehr umgewidmet.
Der Bezirksrat fordert die Stadtverwaltung auf, in Zusammenarbeit mit der Polizei verstärkte Kontrollen zur Bekämpfung des verkehrsgefährdenden Parkens in zweiter Reihe zu veranlassen.
Vor der Kreuzung Engelbosteler Damm /Kopernikusstraße wird in Fahrtrichtung Norden vor der Ampelanlage auf der Fahrbahn eine rot markierte Aufstellfläche für Fahrradfahrer eingerichtet.

Abschließende Entscheidung

Dem Antrag kann nur in Teilen gefolgt werden.

Für den Engelbosteler Damm liegt keine Eignung zur Einrichtung als Fahrradstraße vor. Der erforderliche Radverkehrsanteil zur Ausweisung als Fahrradstraße gem. StVO konnte durch Verkehrszählung nicht bestätigt werden. Der Radverkehrsanteil liegt nur bei ca. 30%. Somit ist die wesentliche Bedingung nach Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat Hannover-Nordstadt ist festzustellen, dass die Problemstellungen „zu schnelles Fahren in der 30 km/h-Zone“ und „Parken des Individualverkehrs in zweiter Reihe“ bekannt sind. Regelmäßig werden sowohl polizeiliche Schwerpunktkontrollen, aber auch anlassbezogene Kontrollen im Rahmen des täglichen Einsatz- und Streifendienstes durchgeführt. Der betroffene Bereich wird nicht als Umfallhäufungsstelle bzw. Unfallhäufungslinie geführt.

Die Markierung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens (ARAS) ist ab Frühjahr 2021 möglich, wenn der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle vollzogen ist.