Drucksache Nr. 15-2068/2013 S1:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-1390/2013:
Bürgerhaushalt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 26.09.2013
TOP 7.5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2068/2013 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-1390/2013:
Bürgerhaushalt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 26.09.2013
TOP 7.5.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Weise Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Döhren-Wülfel bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne beteiligt werden könnten. Dabei geht es um die Haushaltsmittel, die dem Bezirksrat für die ihm zur selbständigen Entscheidung oder durch besonderen Ratsbeschluss zugewiesenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Diese Prüfung sollte folgende Gesichtspunkte einschließen:
-Abwicklung des Verfahrens auch über das Internet. Einwohnerinnen und Einwohner sollen schriftlich und auf einer Internetseite Vorschläge zur Verwendung von Haushaltsmitteln machen können.
-Das Verfahren soll nicht anonym sein und ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtbezirks Döhren-Wülfel zur Verfügung stehen.
- Prüfung der kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen in Niedersachsen eine solche Beteiligung denkbar wäre.

Bei der Prüfung sollen auch Erfahrungen anderer Städte (2.B. Köln oder Berlin) berücksichtigt werden.

Entscheidung

Zu dem Prüfauftrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zum „Bürgerhaushalt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel" wird Folgendes mitgeteilt:

· Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Döhren-Wülfel an der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne bedarf gem.
§ 93 Abs. 2 NKomVG eines Ratsbeschlusses. Die Verteilung der Stadtbezirksmittel richtet sich derzeit nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks. Die Etathoheit liegt ausschließlich beim Rat. Wenn Bürger/innen an der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne beteiligt werden sollen, macht dies nur Sinn, wenn Sie auch Einfluss auf den Haushaltsplan nehmen können. Dies wiederum kommt bezüglich der Höhe der Stadtbezirksratsmittel nicht in Betracht, es sei denn, der Rat beschließt dies.

. Für die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Verwendung der Haushaltsmittel, also den Vollzug der Haushaltspläne, gilt Folgendes:
Nach Ansicht der Verwaltung ist es nicht möglich, nur für einen Stadtbezirk einen sog. Bürgerhaushalt einzuführen, dies verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung . Die koordinierte Abwicklung der Vorschläge der Bürger/innen, auch über das Internet, bedarf technischer Investitionen und personellen Aufwandes. Wenn dies seitens der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt werden soll, muss es auch allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.

· Zum finanziellen Aufwand und zur eher geringen Resonanz eines Bürgerhaushaltes wird auf den Vortrag der Stadt Köln im Rahmen der Anhörung am 11.09.2013 im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung verwiesen.
Für einen Bürgerhaushalt für einen Stadtbezirk kann zum jetzigen Zeitpunkt der finanzielle Aufwand nicht ermittelt werden.

· Im Ergebnis bedarf nach Auffassung der Verwaltung die Einführung von Bürgerhaushalten, auch in Stadtbezirken, eines Ratsbeschlusses.