Zu dem Prüfauftrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zum „Bürgerhaushalt für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel" wird Folgendes mitgeteilt:
· Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Döhren-Wülfel an der
Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne bedarf gem.
§ 93 Abs. 2 NKomVG eines Ratsbeschlusses. Die Verteilung der Stadtbezirksmittel richtet sich derzeit nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks. Die Etathoheit liegt ausschließlich beim Rat. Wenn Bürger/innen an der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne beteiligt werden sollen, macht dies nur Sinn, wenn Sie auch Einfluss auf den Haushaltsplan nehmen können. Dies wiederum kommt bezüglich der Höhe der Stadtbezirksratsmittel nicht in Betracht, es sei denn, der Rat beschließt dies.
. Für die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Verwendung der Haushaltsmittel, also den Vollzug der Haushaltspläne, gilt Folgendes:
Nach Ansicht der Verwaltung ist es nicht möglich, nur für einen Stadtbezirk einen sog. Bürgerhaushalt einzuführen, dies verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung . Die koordinierte Abwicklung der Vorschläge der Bürger/innen, auch über das Internet, bedarf technischer Investitionen und personellen Aufwandes. Wenn dies seitens der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt werden soll, muss es auch allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.
· Zum finanziellen Aufwand und zur eher geringen Resonanz eines Bürgerhaushaltes wird auf den Vortrag der Stadt Köln im Rahmen der Anhörung am 11.09.2013 im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung verwiesen.
Für einen Bürgerhaushalt für einen Stadtbezirk kann zum jetzigen Zeitpunkt der finanzielle Aufwand nicht ermittelt werden.
· Im Ergebnis bedarf nach Auffassung der Verwaltung die Einführung von Bürgerhaushalten, auch in Stadtbezirken, eines Ratsbeschlusses.