Drucksache Nr. 15-2040/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Pflasterung des Endstücks der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 6.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2040/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Pflasterung des Endstücks der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 6.3.5.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, mit den EigentümerInnen des o.g. Grundstücks Gespräche zu führen, Eigentumsverhältnisse zu klären und einen Planungsauftrag über die Fortführung der vorhandenen Pflasterung der Zuwegung, inklusive Parkmöglichkeiten auf der rechten Straßenseite, zum Stadtteilbauernhof zeitnah vorzulegen.

Entscheidung

Das oben genannte Grundstück befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Wirtschaft. Die Verwaltung des Grundstückes obliegt ebenfalls dem Fachbereich Wirtschaft.

Das Grundstück ist nicht als öffentliche Straße gewidmet und dient demnach nicht als Verlängerung des Rumpelstilzchenweges. Die Fläche ist keiner bestimmten Nutzung zugeführt; die Nutzung als Parkplatz wird von der Verwaltung nur geduldet und geschieht auf eigene Gefahr. Dies ist auch durch eine Beschilderung ausgewiesen.

Die Verwaltung kontrolliert zwei Mal jährlich das Grundstück. Sofern Schlaglöcher vorhanden sind, werden diese ausgebessert.

Das Grundstück ist mit Mineralgemisch befestigt, sodass das Wasser im Untergrund versickern kann. Durch eine Pflasterung der Fläche würde diese versiegelt werden und eine Ableitung des Oberflächenwassers müsste hergestellt werden, da dies dann nicht mehr natürlich abfließen könnte.

Aus den oben genannten Gründen wird der Antrag das Grundstück zu pflastern abgelehnt.