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Zu 1)
Die Grundwasserstände an den in Frage 2 genannten Grundwassermessstellen haben wir in der Anlage 1 (Jahresgrundwasserstände) und Anlage 2 (Quartalsgrundwasserstände) für den Zeitraum 2012 bis 2023 (bis September) dargestellt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass für die Beurteilung der Nutzung der Fläche als Friedhof ein wesentlich längerer Zeitraum der Grundwasserstände betrachtet werden muss. Der relativ kurze Zeitraum von zehn Jahren kann zu Fehlinterpretationen führen, da die extrem trockenen Jahre zwischen 2018 und 2022 übermäßig stark ins Gewicht fallen. Das Jahr 2023 hat gezeigt, dass es nach einigen trockenen Jahren auch immer wieder zu feuchteren Jahren kommen kann.
Zu 2)
Für den Stadtteilfriedhof Badenstedt werden drei Grundwassermessstellen herangezogen. Sie befinden sich in den Straßen „Im Born“ nördlich des Friedhofs, „Am Soltekampe/Lenther Chaussee“ südwestlich und in der Straße „Salzweg“ östlich des Friedhofs (siehe Abbildung).
Zu 3)
Die Hundeauslauffläche war als Erweiterungsfläche des Friedhofs vorgesehen, wurde jedoch nie als Friedhof genutzt. Das liegt u.a. daran, dass die Grundwasser- und Bodenverhältnisse nicht für eine Friedhofsnutzung geeignet sind.
Die Baugrundkarte der Landeshauptstadt Hannover beschreibt den Untergrund mit Schluff über Geschiebelehm. An den vier Eckpunkten der Hundeauslauffläche wurden in der Vergangenheit mehrere Aufschlussbohrungen vorgenommen. Diese bestätigen den bindigen Aufbau aus Schluff und Lehm. Der Boden ist sauerstoffarm und sehr fest. Fehlt Sauerstoff, erfolgt die Verwesung des Leichnams stark verzögert bzw. unvollständig.
Die Grundwasserstände sind auf der Hundeauslauffläche noch ungünstiger als auf den Friedhofsflächen. Der Flurabstand beträgt bei mittlerem Grundwasser zwischen 0,4 m und 2,0 m. Bei maximalem Grundwasserstand ist der Flurabstand lediglich zwischen 0,1 m und 1,70 m. Das Grundwasser reicht also regelmäßig in die Bestattungszone hinein, so dass aufgrund von Sauerstoffmangel keine Verwesung erfolgen kann.