Drucksache Nr. 15-2033/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baulicher Zustand der Sporthalle der IGS Bothfeld am Hintzehof
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 4.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2033/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baulicher Zustand der Sporthalle der IGS Bothfeld am Hintzehof
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 4.2.2.

Im Rahmen der Planung der Sanierung bzw. des Neubaus des Schulgebäudes der IGS Bothfeld bestehen aktuell Überlegungen, die Sporthalle Hintzehof abzureißen und nach Abschluss der Bauarbeiten am Schulgebäude eine neue Halle zu errichten.
Die vorhandene Halle wird tagsüber von der IGS Bothfeld, danach vom TUS Bothfeld intensiv genutzt. Beide Nutzer befürchten, dass bei o.g. Vorgehen über die lange Bauphase hinweg keine adäquaten Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen. Die bestehende Sporthalle ist die einzige normgebundene Dreifeldhalle im Stadtbezirk, damit wird diese Halle regelmäßig zum Beispiel für Handballturniere genutzt.
Derzeit sind keine augenfälligen Baumängel erkennbar.


Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Bestehen Planungen seitens der Verwaltung, die Sporthalle im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme abzureißen und was sind die Gründe?
2. Hat eine genauere Prüfung der Bausubstanz der Sporthalle stattgefunden und welche Mängel wurden hierbei erkannt?
3. Ist aus Sicht der Verwaltung die Größe der Sporthalle Hintzehof ausreichend, um den schulischen Hallenbedarf abzudecken?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:      

Zu 1) Im Rahmen der Flächenprüfung und Machbarkeitsuntersuchung des Schulstandortes der IGS Bothfeld werden unterschiedliche städtebauliche und organisatorische Optionen geprüft. Eine Variante betrachtet auch einen möglichen Abriss und Neubau der Sporthalle an anderer Stelle.

Zu 2)
Ein abschließendes Ergebnis der Überprüfung der Bausubstanz liegt noch nicht vor. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist jedoch davon auszugehen, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sowohl im Bereich der technischen Gebäudeinstallationen als auch im Hochbau erforderlich werden. Es gilt zu prüfen, in wie weit eine Sanierung gegenüber einem Abriss und Neubau noch wirtschaftlich darzustellen ist.

Zu 3) Die Planungen für die Sanierung mit Erweiterung oder für einen Neubau der IGS Bothfeld erfolgen für eine Schulgröße mit 5 Zügen im Sekundarbereich I und 4 Zügen im Sekundarbereich II. Hierfür werden entsprechend des Standardraumprogramms 4 Hallenflächen mit je 405 m² benötigt, so dass die bestehende Dreifeldhalle nicht ausreichend ist.