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Geschwinidgkeitsreduzierung auf der Wunstorfer Straße in Höhe Tegtmeyerstraße auf Tempo 30 km/h
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als zuständigem Baulastträger und dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, auf der Wunstorfer Straße (B 441) im Bereich der Tegtmeyerstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gem. § 45 (9) StVO i.V.m. VwV-StVO Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit, XI., anzuordnen.
Begründung
Unmittelbar an der Wunstorfer Straße/Höhe Tegtmeyerstraße (postalisch in der Wunstorfer Straße) befindet sich eine Pflegeeinrichtung. Der Zugang erfolgt ebenfalls von der Wunstorfer Straße. Direkt im vorderen Bereich der Tegtmeyerstraße befindet sich eine Einrichtung für Kinderbetreuung (Kinder von 3-6 Jahren).