Anfrage Nr. 15-2009/2019:
Sporthalle im Bebauungsgebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Sporthalle im Bebauungsgebiet Freiherr-von-Fritsch-Kaserne



In der mehrheitlich angenommenen DS 15-1750/2019 wird die Prüfung von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten für den Bau einer Sporthalle gefordert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Muss hierzu ein bereits aufgestellter Bebauungsplan geändert werden und welche Zeitverschiebung bis zur Vorlage in den Gremien würde sich ergeben, wann könnte dann frühester Baubeginn sein?
  2. Gibt es Verträge der LHH mit Vertragspartnern, bei denen durch eine Änderung des Bebauungsplans eine Projektgefährdung eintreten könnte, bzw. Rechtsstreitigkeiten auslösen würden, bzw. gibt es Zielvereinbarungen, die eingehalten werden müssen und einem Sporthallenbau entgegenstehen?
  3. Wieviel Wohnungen/ Häuser würden bei einer Bebauung mit einer Sporthalle (einschl. Parkplätzen) entgegen der jetzigen Planung ungefähr entfallen?