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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes im Stdtbezirk Nord
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord bei Bezirksratsherrn Julian Klippert gem.
§ 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Antrag werden keine Gender-Aspekte berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Julian Klippert hat schriftlich mitgeteilt, dass er ab 01.08.2017 auf sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Nord verzichtet. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.13
Hannover / 14.08.2017