Anfrage Nr. 15-2004/2007:
Vergabe von Plätzen für fahrende Unternehmen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Vergabe von Plätzen für fahrende Unternehmen

Im August 2008 ist erneut in der Grünfläche zwischen Schallschutzmauer in der Verlängerung „Ashwin-von-Roden-Weg“, des Regenrückhaltebeckens und der „Von-Escherte-Str.“ eine Ponyreitbahn unmittelbar vor den Wohngebäuden stationiert gewesen, obwohl in Bemerode genug Freiflächen vorhanden sind. Der gerade wieder in Ordnung gebrachte Fußweg entlang der Bahnlinie (nach dem Bau der Schallschutzmauer) ist erneut zerfahren worden. Derartige Wege sind nicht für schwere Zugmaschinen solcher Betriebe geeignet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Nach welchen Kriterien erfolgen die Platzvergaben für fahrende Unternehmen (z.B. kleine Zirkus- bzw. Pony-Reitbahn-Unternehmen)?
2. Warum werden bei diesen Vergaben Unternehmen auf die extensiv gepflegten Grünanlagen eingewiesen und nicht auf die daneben liegenden Grünbrachflächen?
3. Wer ist für die an den Anlagen hinterlassenen Schäden haftbar, wer beseitigt die Schäden?