Antrag Nr. 15-1996/2019:
Fahrradstraße Kleefelder Straße

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradstraße Kleefelder Straße

Antrag

Die Kleefelder Straße ist derzeit keine Straße, in der Radfahrende nebeneinander fahren können, Radfahrende genießen keine Vorfahrt und queren die unübersichtliche Kreuzung Plathnerstraße. Der Anschluss für den Verkehr Richtung Kleefeld ist holprig.

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Kleefelder Straße wird für Anlieger freigegeben.

2. Das Parken findet auf den Flächen der privaten Grundstücke statt, ansonsten herrscht Park-/Halteverbot.

3. Beide Teile der Straße werden gegenläufige Einbahnstraßen, sodass Anlieger jeweils von der Plathnerstraße in die Kleefelder Straße einbiegen können und damit auch die Übersichtlichkeit für Radfahrende und Fußgänger im Kreuzungsbereich der schräg einfallenden Straße besser wird.

4. Die Kleefelder Straße wird Vorfahrtstraße, wie es der Bezirksrat Mitte beschlossen hat.

5. Der Anschluss an die Clausewitzstraße wird hinsichtlich der Anforderungen an eine Fahrradstraße ausgebaut und weitergeführt.

6. Der Straßenbelag soll saniert werden.

Begründung


Nach Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover ist die Kleefelder Straße im Abschnitt zwischen dem Michael-Ende-Platz und der Gneisenaustraße als Fahrradstraße in bestehender Form ungeeignet. In erster Linie ist nach Auffassung des Gerichts, die Fahrbahn zu eng, um durch die Ausweisung für einen Schutz der Fahrradfahrenden zu sorgen. Mit der im Antrag beschriebenen Umgestaltung kann dies erreicht werden und Fahrradstraße erhalten bleiben.

Die Fahrradstraße ist eine bedeutende Verbindung entlang der Schienen und führt entlang einer einseitigen Wohnbebauung mit vergleichsweise wenigen direkten Anwohnern durch ein Wohngebiet, das über diese Straße vorwiegend mit dem Rad erschlossen wird. Die Strecke ist über das Zooviertel hinaus eine ideale Route für Kleefelder, Menschen aus Anderten etc., um in die Innenstadt zu fahren. Schüler gelangen über diesen Weg zu ihren Schulen vor Ort. Die Fahrradstraße wird von Radfahrenden auf Grund ihrer Lage geschätzt, allerdings nicht aufgrund ihrer Eigenschaften der derzeitigen Umsetzung als Fahrradstraße. Eine Fahrradstraße, die die obigen Merkmale aufweisen würde, würde den Bedürfnissen der Radfahrenden zugutekommen, den Radverkehr wirklich starker und auf Grundlage der StVO Radverkehre schützen.

Die Restfahrbahnbreite ermöglicht mit Erweiterung der Fahrbahn um die Hinzunahme des derzeitigen Parkraums ein dem Radverkehr angemessenes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. Durch die breitere Fahrbahn und den Ausschluss von Durchgangsverkehr gewinnt der Radverkehr an Sicherheit und Komfort. Die Straße soll hier nicht dem ruhenden Verkehr dienen, der die Sicherheit des fließenden Verkehrs gefährdet.

Im übrigen sind in fußläufiger Entfernung zur Kleefelder Straße im Zooviertel ausreichend Parkplätze im öffentlichen Raum vorhanden, so dass kein unbedingtes Erfordernis ersichtlich ist, warum in einer zu engen Straße verkehrsgefährdende Parkplätze aufrecht erhalten werden müssten.