Drucksache Nr. 15-1991/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherheit für Passanten in der Deveser Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 26.09.2013
TOP 5.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1991/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherheit für Passanten in der Deveser Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 26.09.2013
TOP 5.3.2.

Anlieger der Deveser Straße haben beobachtet, dass von Kfz-Fahrenden die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h häufiger nicht eingehalten würde und dadurch auf dem schmalen Fußweg gehende Kinder gefährdet seien. Weitere Anlieger berichten, dass zudem des öfteren Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern auf dem schmalen Gehweg der Deveser Straße fahren, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Hierbei würden insbesondere Fußgänger gefährdet, die plötzlich aus einer Haustür oder Gartenpforte auf den Gehweg treten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Einschätzung vertritt die Stadtverwaltung zu der beschriebenen Problematik in der Deveser Straße?
2. Könnte die straßenverkehrsbehördliche Anordnung von versetztem Parken die beobachteten Gefährdungssituationen hier entspannen?
3. Welche Maßnahmen hält die Verwaltung hier für geeignet und wann könnten diese ggf. umgesetzt werden?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:
Bisher sind in diesem Bereich keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden. Die Verwaltung wird Messungen veranlassen. Seitens der Verwaltung wird das Ausmaß von Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund der geringen Fahrbahnbreite als unterdurchschnittlich eingeschätzt. Das Unfallrisiko für Fußgänger auf den Gehwegen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Fahrbahn schätzt die Verwaltung als gering ein.

Die Gehwege sind durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Ein Überwinden von Hochborden kann nur in voller Absicht und mit geringer Geschwindigkeit erfolgen. Die Verwaltung schätzt das Unfallrisiko für Fußgänger auf den Gehwegen durch die von den Anliegern berichtete Befahrung der Gehwege daher als gering ein.

Zu Frage 2 und 3:
Da die Verwaltung eine über das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr hinausgehende Gefahrensituation nicht bestätigen kann, würde eine geänderte Parkordnung ein Gefahrenrisiko nicht beeinflussen.

Wechselseitiges Fahrbahnrandparken würde die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes Ringstraße und der landwirtschaftlichen Betriebe für Schwerlastverkehr und für landwirtschaftlichen Verkehr behindern.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind aus Verwaltungssicht keine Maßnahmen erforderlich.