Drucksache Nr. 15-1989/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zunahme von Fahrradunfällen im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.09.2021
TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1989/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zunahme von Fahrradunfällen im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.09.2021
TOP 7.3.1.

Nach Medienberichten haben Fahrradunfälle in Hannover auch im Stadtbezirk Mitte in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ebenso deutlich angestiegen ist dabei die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer als Verursacher beteiligt waren. Zweihäufigste Unfallursache war dabei das Fahren auf der falschen Straßenseite.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten insbesondere verkehrsleitender Art sieht die Verwaltung, diese Entwicklung in den Griff zu bekommen und die Unfallzahlen zu senken?

2. Welche präventiven Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mit unangepasster Geschwindigkeit fahrende Radfahrer in ihre Schranken zu weisen?

3. Wie können Gefährdungen von Fußgängern durch geringen Abstand von Radfahrern, insbesondere wenn sie verbotswidrig Fußgängerzonen befahren, verhindert werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.)
Mit dem erfreulichen Anstieg des Radverkehrs ist bedauerlicherweise auch die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden und die Zahl der Verunglückten in diesem Zusammenhang gestiegen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen werden u. a. die Radverkehrsbedingungen in Hannover für eine zunehmende Zahl von Radfahrenden kontinuierlich optimiert. So wird entlang von Hauptverkehrsstraßen der baulichen Trennung von Radverkehrsanlagen bei Neubauten der Vorzug gegeben, sofern der Verkehrsraum dies hergibt. Gerade an Knotenpunkten und Einmündungen wird die Radverkehrsführung klar gekennzeichnet und durch Rotmarkierungen verdeutlicht. Auch die Optimierungen der Signalschaltungen für den Radverkehr und die Verbesserungen der Sichtbeziehungen bei Um- und Neubauten tragen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Neben baulichen und verkehrlichen Maßnahmen kommt auch den Maßnahmen, Kampagnen und Aktionen im Rahmen der Mobilitätsbildung eine große Bedeutung zu. Hier sind neben der LHH verschiedene Träger und Institutionen wie die Schulen, Polizei, Verkehrswacht, ADAC oder GUV in der Verkehrssicherheitsarbeit aktiv. Die Angebote reichen von Schulwegplänen, die Woche der Verkehrssicherheit, die Radfahrausbildung, Schulwegtraining, Veranstaltungen zum Toten Winkel bis hin zu Übungen im Fahrradsimulator.

Zu 2.)
Radfahrende müssen sich grundsätzlich auch an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, wenn sie auf der Straße oder einer Radverkehrsanlage unterwegs sind. Da die Geschwindigkeiten von zumeist 30 oder 50km/h i.d.R. nicht erreicht werden, sind hier keine Maßnahmen notwendig. Anders sieht es aus, wenn sich Radfahrende auf Flächen bewegen, die für sie mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fahrrad frei) freigegeben sind. Hier gilt für Radfahrende, dass sie ihre Geschwindigkeit dem Fußverkehr anzupassen haben. Die Polizei in Hannover klärt dazu regelmäßig auf, macht Präventionsarbeit und die neue Fahrradstaffel hat diese Thematik im Blick.

Zu 3.)
Eine rechtliche Regelung zum Abstand zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden existiert nicht. Hier gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Überwachung des fließenden Verkehrs sowie Ahndung von Fehlverhalten ist hoheitliche Aufgabe der Polizei.