Antrag Nr. 15-1983/2020:
Einbahnstraßenregelung im Quartier rund um den Moltkeplatz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Einbahnstraßenregelung im Quartier rund um den Moltkeplatz

Antrag

Der BZR beschließt, das Quartier von den Straßen „Am Schatzkampe“ bis „Roonstraße“ als Einbahnstraßensystem neu zu gliedern (siehe Darstellung in der Anlage)
Von dieser Maßnahme betroffen wären die Straßen „Am Schatzkampe“, „Goebenstraße „Roonstraße“, „Robertstraße“ und „Steinmetzstraße“.
Die Straße „Manteuffelstraße“, ebenfalls in dem Quartier zu berücksichtigen, ist bereits als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Bürgersteige der genannten Straßen werden dann nicht mehr als „Teil-Parkfläche“ genutzt. Diese Neuregelung ist in den entsprechenden Straßen durch Markierungen/Beschilderungen zu verdeutlichen.
In den Straßen werden darüber hinaus jeweils 2 Parkflächen am jeweiligen Straßenbeginn und Straßenende für Lieferfahrzeuge (z.B.Paketdienste) gekennzeichnet und als eingeschränktes Halteverbot von 8-18 Uhr ausgewiesen. Auf der Fahrbahnmitte der genannten Straßen werden Asphaltstreifen für eine bessere Befahrbarkeit durch Radfahrende eingefügt. Das befahren der Einbahnstraßen durch Radfahrende wird erlaubt und durch entsprechende Zusatzschilder kenntlich gemacht.
Die Gesamtmaßnahme wird durch eine flächendeckende Anwohnerinformationen begleitet.

Begründung


Die Straßen des Quartiers nahe Moltkeplatz wurden vor mehr als 100 Jahren angelegt und sind für heutige Verhältnisse sehr schmal.
KFZ werden in ihren jeweiligen Fahrzeugklassen immer breiter, neue Fahrzeugklassen in breiten Abmessungen kommen dazu. Der online-Handel generiert hohe Umsatzzuwächse, dadurch wird der Lieferverkehr, auch zur Belieferung privater Haushalte, weiter zunehmen.
Bekanntermaßen führen unterschiedliche Zielvorstellungen und Erwartungshaltungen an Mobilität zu Konflikten und ggf. auch leichten Auseinandersetzungen. In den letzten Tagen ist die Klage eines Anwohners gegen die Stadt bzgl. der Nichteinhaltung vorgeschriebener Breiten der Fußwege bekannt geworden. Dazu liegt offensichtlich ein Kompromissvorschlag vor, dass sogenannte Ausweichbuchten für Fußgänger eingerichtet werden. Dafür fallen dann in regelmäßigen Abständen halbe Parkplätze weg.
Dieser Lösungsansatz ist aus unserer Sicht nicht optimal und stellt wirklich nur einen mageren Kompromiss dar. Außerdem werden in dem speziellen Verfahren nur eine Straße und ein Problem betrachtet. Das greift zu kurz!
Durch die im Antrag geforderte Neuordnung werden Konflikte weitestgehend entschärft, der Verkehr sogar beruhigt, weil ggf. Durchgangsverkehre, die heute zu beobachten sind, entfallen. Das Fahrradfahren wird attraktiver gemacht.
Auch die von der Feuerwehr offensichtlich geforderte Mindestanforderung an die Fahrbahnbreite (mind. 3 m) wird zum Beispiel „Am Schatzkampe“ mit 3,10 m erfüllt.