Drucksache Nr. 15-1956/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Zustand der Stadtteilbibliothek und des Bürgeramtes Döhren
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 25.09.2014
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1956/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Zustand der Stadtteilbibliothek und des Bürgeramtes Döhren
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 25.09.2014
TOP 7.1.2.

Zustand der Stadtteilbibliothek und des Bürgeramtes Döhren

Bündnis 90/Die Grünen und die SPD hatten in der Bezirksratssitzung am 12.12.2013 beantragt, Mittel für die Sanierung und Modernisierung der Stadtteilbibliothek Döhren in den Haushalt einzustellen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da nach Ansicht der Verwaltung kein Sanierungsbedarf bestehen würde. In diesem Sommer hat Starkregen sowohl in der Stadtteilbibliothek Döhren als auch im benachbarten Bürgeramt Döhren (gleiches Gebäude) zu erheblichen Wasserschäden und deren monatelanger Schließung geführt. Das Bürgeramt ist sogar noch immer geschlossen, da die Schäden immer noch nicht vollständig
behoben werden konnten.
Der Antrag des Bezirksrates, Mittel für die Sanierung der Stadtteilbibliothek in den Haushalt einzustellen, war also mehr als gerechtfertigt gewesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Schäden im Detail sind durch den Starkregen in der Stadtteilbibliothek und im Bürgeramt entstanden und wurden/werden sie vollständig behoben?
2. Welche Kosten sind durch die jüngsten „Regen-Reparaturmaßnahmen“ entstanden und wäre eine frühzeitige Sanierung nicht kostengünstiger gewesen?
3. Wann wird das Bürgeramt den Bürgerinnen und Bürgern wieder zur Verfügung stehen?

Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Durch das eindringende Regenwasser wurde die Gipskartondecke durchfeuchtet, so dass diese entfernt und erneuert werden musste. Hinzu kam die Neuinstallation der Deckenleuchten und Malerarbeiten. Die Grundleitung wurde gespült, um die Verstopfung zu beseitigen.
Die Schäden sind damit vollständig behoben.
Zu 2.:
Die Kosten für die Beseitigung der Schäden belaufen sich auf ca. 16.500 €.
Der Schaden ist nicht auf einen schlechten Erhaltungszustand der Dachkonstruktion bzw. Eindeckung oder anderweitig unterlassene Sanierung zurückzuführen, sondern auf eine verstopfte Fall- bzw. Grundleitung. Dieser Umstand war bei der jährlichen


Dachbegehung nicht festzustellen und konnte insofern auch nicht vorbeugend beseitigt werden.
Zu 3.:
Das Bürgeramt wird ab 6.10.2014 den Bürgerinnen und Bürgern wieder zur Verfügung stehen.