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Fortsetzung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der GS Grimsehlweg
Antrag,
zu beschließen, dem Förderverein der Grundschule Grimsehlweg e.V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme im Schuljahr 2004/05 Mittel in Höhe von bis zu 15.700,-- € zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu 6.600,-- € für den Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum 31.12.2004 und bis zu 9.100,-- € für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.07.2005.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es werden Jungen und Mädchen gleichermaßen betreut.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 15.700,00 € | 1.2100.718600.4 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 15.700,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -15.700,00 € | |
2004 = 6.600 €
2005 = 9.100 €
Begründung des Antrages
Der Förderverein der Grundschule Grimsehlweg e.V. bietet seit 1997 Schülerinnen und Schülern der GS Grimsehlweg an Schultagen eine feste Betreuung an. Mit Einführung der Verlässlichen Grundschule (VGS) wurden die Betreuungszeiten an die VGS angepasst. Während der Schulzeiten werden z.Zt. bis zu 25 Kinder von 7:00 bis 8:00 Uhr und von 12:00 bis 15:00 Uhr betreut. Die Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr wird in Kooperation mit der Schule als Betreuungsangebot im Rahmen der VGS durchgeführt. In den Ferien – ausgenommen eine dreiwöchige Schließzeit – wird Betreuung von 7.00 bis 15.00 Uhr angeboten.
Ab dem Schuljahr 2004/05 wird eine Gruppe in einen von der Jugendverwaltung finanzierten Regelhort umgewandelt. Die zweite Gruppe wird als schulergänzende Betreuungsmaßnahme weitergeführt; für diese Gruppe wird der Zuschuss beantragt.
In den vergangenen Jahren hatte der Bezirksrat mit seiner Zustimmung zu den Drucksachen Nr. 15-2002/99, Nr. 15-2010/00, Nr. 15-3087/01, Nr. 15-2368/2002 und Nr. 15-2334/2003 dem Förderverein bereits Zuwendungen für die schulergänzende Betreuung gewährt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Förderverein zu den ungedeckten Personal- und Sach-
kosten Mittel in Höhe von bis zu 15.700,-- € für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005 aus der Haushaltsstelle 1.2100.718600.4 (Betreuungsmaßnahmen an Schulen) bereitzustellen.
42.42
Hannover / 20.09.2004