Anfrage Nr. 15-1935/2019:
Entsorgung von Einkaufswagen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Entsorgung von Einkaufswagen


Das Abstellen von ordnungswidrig mitgenommenen Einkaufswagen im öffentlichen Raum wie auf privaten Grundstücken (Einfahrten etc.) hat erheblich zugenommen. Die Entsorgung der Einkaufwagen gestaltet sich als außerordentlich schwierig.
  • Die Einkaufswagen sind Privatbesitz der jeweiligen Geschäfte. Diese aber weigern sich, ihr durch ihre Kunden widerrechtlich abgestelltes Eigentum von den diversen Grundstücken zu entfernen (zu aufwendig, zu teuer).
  • Aha erklärt sich für nicht zuständig.
  • Recyclinghöfe und Schrottplätze verweigern die Annahme mit der Begründung, die Einkaufswagen seien Diebesgut und darum sei es den Firmen untersagt, diese anzunehmen.
Wir fragen die Verwaltung:

Was können insbesondere Privatpersonen tun, um die widerrechtlich abgestellten Einkaufswagen gesetzeskonform entfernen zu lassen?