Anfrage Nr. 15-1923/2013:
Nutzung des Fußweges an der Wallensteinstraße

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung des Fußweges an der Wallensteinstraße

Am Beginn des rotgepflasterten Fußweges direkt neben den Straßenbahnschienen stadteinwärts an der Kreuzung Wallensteinstraße / Springer Straße befinden sich die Verkehrszeichen 239 (Gehweg) sowie 1022-10 (Radfahrer frei). Diese Zeichenkombination wird auf Höhe der St. Thomaskirche wiederholt. In entgegengesetzter Richtung stehen diese Zeichen ab Kreuzung Wallensteinstraße / Dormannstraße.

Am Fußweg zwischen Dormannstraße und Göttinger Chaussee befinden sich in keiner Richtung Hinweisschilder, die eine Nutzung durch Radfahrer erlauben. Dieser Bereich hat stark unterschiedliche Breiten, an seiner schmalsten Stelle ist er nur 1,20 m breit. Trotzdem wird er von Radfahrerinnen und Radfahrern in beiden Richtungen benutzt, was nicht nur für ältere oder bewegungseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger oft problematisch ist.

Bei diesem Fußweg soll es sich um einen Privatweg handeln.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Gibt es mit dem Besitzer / den Besitzern besondere Absprachen über die Art der Nutzung oder gilt auch dort die StVO?
  2. Falls keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Fußweg zwischen Dormannstraße und Göttinger Chaussee sicherer zu machen, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, vor dem genannten Bereich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Fußweg handelt? (z. B. „Radweg Ende“ an der Ecke Wallensteinstraße / Dormannstraße).