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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1624/2009:
Altstadt Schuhstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2009
TOP 7.1.3.1.
Beschluss
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, die Einbahnstraßenregelung der Schuhstraße aufzuheben wobei geprüft wird, ob die dort vorhandenen Parkplätze dennoch erhalten werden können.Des weiteren soll durch entsprechende Absperrmaßnahmen, dass Befahren der Knochenhauerstraße während der Geschäftszeiten unterbunden werden. Des Weiteren ist die Einfahrt in die Schuhstraße mit einem Verkehrsschild zu versehen, welches die Einfahrt nur für Anlieger gestattet.
Entscheidung
Der Antrag wird nicht gefolgt
Der vorhandene Straßenraum zwischen den Hochbordsteinen lässt eine dauerhafte Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs nicht zu.
Die vorhandene Fahrbahn ist in ihrer Gesamtlänge unterschiedlich breit.
Die Breite beträgt 4,15 - 4,91 m.
Für Zweirichtungsverkehr (nur PKW) ist eine Straßenraumbreite von 4,75 m erforderlich.
Die Belange des Lieferverkehrs sind hierbei unberücksichtigt.
Das derzeitige temporäre Zulassen des Zweirichtungsverkehrs während des Weihnachtsmarktes, ist verbunden mit dem teilweisen Verzicht und der Einschränkungen von Bemessungskriterien für die erforderliche Straßenraumbreite.
Diese können NUR in Anspruch genommen werden, wenn es der Raumbedarf anderer Nutzungsansprüche (hier Weihnachtsmarkt) notwendig machen.