Drucksache Nr. 15-1882/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Tiergarten Carreé Kirchrode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
16.09.2015 TOP 3.1.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1882/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Tiergarten Carreé Kirchrode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
16.09.2015 TOP 3.1.6.

Im Tiergarten Carreé (Großer Hillen/Brabeckstraße)in Kirchrode sind hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte,Drogeriemärkte, eine Post sowie ein Nahversorger eingezogen.
Die genannten Geschäfte werden gut von der Bevölkerung angenommen,
jedoch werden die mangelnden Parkmöglichkeiten vor den Betrieben, auf dem Innenhof oder in der vorhandenen Tiefgarage für diese Gewerbebetriebe
sehr stark moniert.
Vor allem ältere und in Ihrer Bewegung eingeschränkte
Personen benötigen eine direkte Parkmöglichkeit.
Auch der Anlieferverkehr muss mangels Parkmöglichkeiten oder der dafür vorgesehen Lieferzonen z.B. morgens um 6.00 h auf dem Großen Hillen erfolgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist der Stellplatznachweis lt. Bauantrag?

2. Wie ist die bestimmungsgemäße Nutzung der vorhandenen Stellplätze?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Lieferverkehr für die Anwohner
„erträglicher“ zu gestalten und warum sind keine Lieferzonen eingeplant worden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Laut Bauantrag ergab sich für das Bauvorhaben Großer Hillen 2-4 und Tiergartenstr. 114- 116 ein rechnerischer Bedarf von insgesamt 72 Stellplätzen. Nachgewiesen wurden 74 Stellplätze, davon 31 Stellplätze im Untergeschoss des Parkdecks und 30 Einstellplätze ebenerdig. 13 Stellplätze wurden per Baulast auf einem Grundstück im Ottenshof dauerhaft gesichert. Bei der Bedarfsberechnung wurden auch Stellplätze für Kunden/ Besucher berücksichtigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach der Berechnung des Bedarfs erfolgte eine genaue Festlegung der Lage der einzelnen Stellplätze im Rahmen des Schallschutznachweises durch das Ingenieurbüros AiR (Akustik im Raum). Diese auf die konkreten Nutzungseinheiten bezogene Verortung wurde verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung 6091/2014 in Verbindung mit der Hauptgenehmigung 2012/ 2013.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Anlieferung sowohl des Drogeriemarktes wie des Vollsortimenters soll gemäß Bauantrag hofseitig über die Zufahrt Großer Hillen erfolgen. Dies ist Bestandteil der Architektenpläne und des Schallschutznachweises. Die Ausführung hat in der beantragten und genehmigten Form zu erfolgen.