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Die Hauptsatzung der LHH regelt im § 9,Abs.1 unter Berücksichtigung des § 55c Abs.1 Satz1 NGO die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte. Im Zuge der Planungen des Stadtbezirksrates für die Haushaltsplanberatungen 2009 und unter Bezugnahme auf den Antrag Drs. 1042/2008 im Rat der LHH vom 15.5.08 wird die Verwaltung gebeten, die folgenden Fragen spätestens in der Oktobersitzung des SBR zu beantworten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche, der im § 9, Satz 1, Punkt 1-7 erwähnten Angelegenheiten, gehen nicht über die Bedeutung des Stadtbezirks hinaus?
2. Welche Finanzausstattung über die im Anhang der Hauptsatzung Pkt. 1.2.3. hinaus haben die Angelegenheiten, die in Beantwortung der Frage 1 genannt wurden?
3. Welche Überlegungen gibt es in der Verwaltung der LHH zur Gestaltung des in § 9 Satz 2 einzurichtenden bezirksorientierten Haushalts unter Berücksichtigung des Umfangs der entsprechenden Einrichtungen?