Antrag Nr. 15-1851/2018:
Verlegung der Bushaltestelle der Linie 120 Schwarzer Bär (stadtauswärts)

Inhalt der Drucksache:

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Verlegung der Bushaltestelle der Linie 120 Schwarzer Bär (stadtauswärts)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle „Schwarzer Bär“ der Linie 120 in Fahrrichtung Ahlem auf der Falkenstraße von ihrem derzeitigem Standort in Höhe des Hauses Falkenstraße 4/6 in Richtung der Jacobsstraße bis ungefähr zum Beginn des Hauses Falkenstraße 10 möglich wäre, um dadurch zu erreichen, dass hinter einem an der Bushaltestelle stehenden Bus eine verkehrsbedingt wartende Stadtbahn der Linie 9 in Fahrtrichtung Empelde (Zweiwagenzug, TW 6000) in ganzer Länge in der Falkenstraße Platz findet und eine Querung der Falkenstraße durch Fußgänger im Bereich der Lichtsignalanlage (Schwarzer Bär/Deisterstraße) ungehindert möglich ist.

Begründung


Es ist täglich mehrfach zu beobachten, dass im Bereich Falkenstraße/Schwarzer Bär die stadtauswärtsfahrende Buslinie 120 sowie die Stadtbahnlinie 9 zeitgleich die Falkenstraße passieren. Während die Buslinie 120 im genannten Bereich anhält, um Fahrgäste aus- und zusteigen zu lassen, wartet die Stadtbahn dahinter auf das Ende dieses Vorganges. Da hinter dem haltenden Linienbus in der Falkenstraße kein ausreichender Standplatz vorhanden ist, ragt in den genannten Fällen der hintere Teil des Stadtbahnzuges weit in den Kreuzungsbereich des Schwarzen Bären hinein und hindert dadurch die Fußgänger, die Falkenstraße an der Lichtsignalanlage in Höhe Schwarzer Bär bzw. Deisterstraße zu queren. Auch wenn das Fahrgastaufkommen der Buslinie 120 im Bereich der Haltestelle „Schwarzer Bär“ nicht hoch ist, so nehmen Aus- und Zustieg dennoch eine gewisse Zeitspanne in Anspruch (insbesondere wenn diese möglicherweise mit Hilfe einer Rampe erfolgen). Das „Blockieren“ der Fußgängerfurt sowie der Richtungsfahrbahn vom Schwarzen Bär zur Deisterstraße dauert nicht selten eine Ampelphase. Dieses „Blockieren“ könnte durch eine geringfügige Verlegung der Bushaltestelle im geschilderten Umfang zukünftig verhindert werden.