Drucksache Nr. 15-1843/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Werbung an dem Eckgrundstück Aral-Tankstelle / Straßenkreuzung Altenbekener Damm/Mainzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.09.2014
TOP 5.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1843/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Werbung an dem Eckgrundstück Aral-Tankstelle / Straßenkreuzung Altenbekener Damm/Mainzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.09.2014
TOP 5.3.2.

An der Ecke Altenbekener Damm/mainzer Strasse sind über 20 Werbetafeln aufgestellt worden, um auf bestimmte Einrichtungen in der Südstadt hinzuweisen und um ihre Produkte bzw. Dienstleistungen anzubieten (siehe Bilder).

Ich frage die Verwaltung:

1. Wer hat für diese Werbemaßnahmen die Genehmigung erteilt und warum ist der Bezirksrat über diese Maßnahme nicht unterrichtet worden?

2. Wer ist Inhaber dieser Werbetafeln und wer erhält die entsprechenden Entgelte für diese Werbemaßnahmen?

3. Welche anderen Standorte im Stadtbezirk sind in der nächsten Zeit für solche Werbeträger vorgesehen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Die Verwaltung hatte keine Kenntnis von dieser privaten Werbemaßnahme.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Inhaber der privaten Werbeanlage ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung hat jedoch dem Grundstückseigentümer aufgrund der nicht
genehmigten Werbeanlage eine Anhörung nach Verwaltungsverfahrensgesetz
zukommen lassen. Die Antwortfrist läuft Ende der 39.KW aus.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es sind keine anderen Standorte vorgesehen, da solche privaten Werbeträger in Wohngebieten nicht zulässig sind.