Antrag Nr. 15-1836/2015:
Öffnung der Augustenstraße für Radverkehr in beiden Richtungen

Inhalt der Drucksache:

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Öffnung der Augustenstraße für Radverkehr in beiden Richtungen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Radverkehr auch entgegen der Einbahnstraßenregelung auf der Augustenstraße freizugeben.
Dafür eventuell erforderliche bauliche oder regulatorische Maßnahmen sind durchzuführen.

Begründung

Mit Fertigstellung des neuen Justizzentrums an der Leonhardstraße, welches über 90 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage verfügt, ist der Radverkehr in dem Bereich deutlich gewachsen. Das Bedürfnis, die Tiefgarage auf kürzestem Wege auch bspw. aus der Südstadt zu erreichen, würde durch die Freigabe der Einbahnstraßenregelung in Gegenrichtung für den Radverkehr erfüllt.
Wie die Stadt 2008 ausführte, ist die Fahrbahn teilweise zu schmal für eine Freigabe. Da der Radverkehr gefördert werden soll und auch auf dieser Verbindung absehbar stärker wird, ist es vertretbar, wenn zu Erfüllung der Voraussetzungen entweder einige Stellplätze wegfallen oder andere Maßnahmen ergriffen werden.