Drucksache Nr. 15-1832/2015 N1 S1:
Sichere Querung der Kreuzung Friesenstraße/Eichstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 7.2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1832/2015 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sichere Querung der Kreuzung Friesenstraße/Eichstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 7.2.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Lichtzeichengeregelte Kreuzung an der Friesenstraße/Eichstraße herzustellen oder hilfsweiseauf beiden Seiten der Friesenstraße an der Einmündung der Eichstraße Zebrastreifen zu markieren und entsprechend die in die Eichstraße reichenden freizuhaltenden Abstände mit geeigneten Mitteln gegen illegales Parken zu sichern und darüber hinaus werden orange Blinklichter an die Fußgängerampel montiert, die bei Fußgängergrün die einbiegenden Autos auf ihre Wartepflicht an der Ampel hinweisen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Wie bereits in der Antwort auf die Drucksache DS 15-0237/2014 im Mai 2014 ausführlich geschildert, führt die vollständige Signalisierung der Kreuzung Friesenstraße / Eichstraße zu keiner Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Furt über die östliche Friesenstraße, da mit der Vollsignalisierung die Fußgängerfurt dann zeitgleich mit den aus der Eichstraße einbiegenden Fahrzeugen freigegeben würde. Auch die im Antrag angeführte Alternative hilfsweise Zebrastreifen zu markieren, wäre nur nach einem Abbau der Lichtsignalanlage zulässig.

Die Verwaltung ist aber auch der Auffassung, dass wegen der starken Schülerverkehre andere Lösungen geprüft werden müssen mit dem Ziel die Situation zu verbessern. Mit dem Ziel, die notwendigen Untersuchungen auf eine fundierte Zahlengrundlage zu stützen, wird die Verwaltung eine Verkehrszählung / Verkehrsbeobachtung beauftragen. Anhand der Ergebnisse dieser Verkehrsbeobachtung wird eine geeignete Lösung für den Knotenpunkt entworfen und gegebenenfalls flankierende verkehrsplanerische Maßnahmen definiert. Sofern bauliche Veränderungen zur Ausführung kommen sollen, wird die Verwaltung dazu dem Bezirksrat eine Beschlussvorlage vorlegen .