Drucksache Nr. 15-1814/2020 S1:
Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek abschaffen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.09.2020
TOP 9.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1814/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek abschaffen
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.09.2020
TOP 9.3.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, Beschlussdrucksachen vorzubereiten, mit denen im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2021-2022 die Entgelte für Ausstellung und Verlängerung von Leseausweisen/Kundenkarten, sowie für die Tageskarten unter Ziffer I.1. im Anhang zu den Benutzungsbedingungen für die Stadtbibliothek Hannover ersatzlos gestrichen werden. Ebenso soll in diesem Zuge auch die Vormerkgebühr unter Ziffer I.4. gestrichen werden.

0. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen sind im Haushalt einzuplanen und im Haushaltsplanentwurf den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Rat der Stadt Hannover vorzulegen.
0. Eine weitere Drucksache, welche den Anhang zu den Benutzungsbedingungen für die Stadtbibliothek Hannover wie oben beschrieben ändert, ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Rat der Stadt Hannover in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen vorzulegen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt:

Das Leseentgelt für die Nutzung der Stadtbibliothek beträgt 24 Euro für ein Jahr. Den Kund*innen werden dafür über eine Million physische Medieneinheiten, mehr als 40.000 digitale Medien und Streamingdienste angeboten. Die Nutzungsentgelte der Stadtbibliothek befinden sich im Mittelfeld der vergleichbaren Bibliotheken in Deutschland. Das Leseentgelt wurde nach 2004 (15 € auf 20 €) zuletzt 2015 auf 24 € erhöht. Menschen bis zum 20. Lebensjahr, Bundesfreiwilligendienstler*innen, Freiwillige im FSJ, FKJ, FÖJ und Empfänger*nnen von Transferleistungen sind vom Leseentgelt und der Vormerkgebühr befreit.

Die Benutzungsbedingungen mit der Festlegung der Entgelte und die Bibliothekskarte gelten für das gesamte städtische Bibliothekssystem. Eine Entgeltregelung für eine Stadtteilbibliothek oder einen Stadtbezirk ist nicht möglich. Die Einnahmen aus den Entgelten belaufen sich auf rund 700.000 Euro/Jahr.

Eine realistische Kompensationsmöglichkeit in dieser Dimension und im Angesicht der finanziellen Herausforderung für die Landeshauptstadt Hannover ist nicht ersichtlich.