Antrag Nr. 15-1810/2019:
Überschreitung des Verfügungsrahmens und Verwendung öffentlicher Mittel ohne Rechtsgrundlage bei der Beauftragung einer Traueranzeige

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Überschreitung des Verfügungsrahmens und Verwendung öffentlicher Mittel ohne Rechtsgrundlage bei der Beauftragung einer Traueranzeige

Antrag


1. Der Bezirksrat stimmt einer nachträglichen Deckung der Kosten einer Traueranzeige sowie der bisher aufgelaufenen Mahngebühren aus eigenen Mitteln nicht zu.

2. Für die Beauftragung, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, spricht der Bezirksrat Bezirksbürgermeister Andreas Markurth eine Rüge aus.

Begründung


Es galt, das Andenken an eine hochverdiente Bezirksratsfrau zu ehren. Eine Traueranzeige in der HAZ und NP war bereits durch die Landeshauptstadt durch den damaligen OB Schostock veranlasst und aus dessen mitteln finanziert worden. Der Bezirksbürgermeister entschied ohne Absprache über die Beauftragung einer weiteren Traueranzeige im Namen des Bezirksrates. Er überzog dabei den ihm durch den Bezirksrat anvertrauten Verfügungsrahmen für dringende Fälle in erheblichem Maße um mehr als das Doppelte. Da er pflichtwidrig versäumte, wenigstens im Umlaufverfahren einen Beschluss herbeizuführen, erfolgte die Beauftragung ohne Rechtsgrundlage unter Überschreitung der Kompetenzen und ist daher zu missbilligen.