Antrag Nr. 15-1809/2023:
Aktuelle Stunde: Verbot von Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (DS 1703/2023)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Aktuelle Stunde: Verbot von Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (DS 1703/2023)

Antrag

Hiermit beantragt die AfD-Fraktion die Durchführung einer aktuellen Stunde zum geplanten Verbot von Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt.

Begründung


Da der Erdboden auf dem Friedhof Badenstedt aufgrund seiner ungünstigen Boden- und Grundwasserbeschaffenheit besonders sauerstoffarm ist, sind laut Drucksache 1703/2023 teils 40 Jahre nach Bestattung schlecht verweste Leichen und Särge zu finden. Es sind sogar „Wachsleichen“ gefunden wurden. Diese Situation ist eindeutig inakzeptabel und erfordert selbstverständlich Maßnahmen.

Die Bodenproblematik ist allerdings bereits seit vielen Jahrzehnten bekannt. So wurde der Friedhof bereits im Jahr 1983 vorerst für Erdbestattungen geschlossen. Allerdings wurde er aufgrund eines Bürgerentscheids im Jahr 1991 trotz der bekannten ungeeigneten Bodenverhältnisse wieder für Erdbestattungen geöffnet. Untersuchungen im Jahr 2019 bestätigten, dass Sarg- und Leichenreste selbst nach 20 Jahren noch erstaunlich gut erhalten waren.

Angesichts dieser Informationen fragen wir uns, weshalb die Verwaltung trotz des Wissens um die Bodenprobleme die Genehmigung für Erdbestattungen erneut erteilt hat und die Angehörigen bis heute nicht über die Konsequenzen der Bodenbeschaffenheit für die Verwesung der Verstorbenen informiert hat. Zusätzlich bemängeln wir, dass die Verwaltung in ihrer Drucksache auf Erdbohrungen aus dem Jahr 1995 verweist, um ihre Entscheidung zu rechtfertigen – ein fast 30 Jahre altes Dokument.

Hinzu kommt, dass gemäß der Grundwasserrichtlinie der EU die Verpflichtung besteht, das Grundwasser vor Verschmutzung zu schützen. Da die Verwaltung trotz des Wissens, dass Särge direkt im Grundwasser liegen und zur Verunreinigung beitragen können, Erdbestattungen ermöglichte, hat sie möglicherweise vorsätzlich gegen die Einhaltung der Richtlinie verstoßen.

Wir bitten deshalb um Aussprache in dieser wichtigen Angelegenheit.