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Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Horst Sander
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Horst Sander die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Sander hat mit Schreiben vom 26.08.2004 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Misburg-Anderten zum 31.08.2004 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.4
Hannover / 03.09.2004