Drucksache Nr. 15-1792/2020 S1:
Entscheidung
Stadt muss umgehend Gespräche mit neuem Eigentümer des Köritzhofes aufnehmen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 10.09.2020
TOP 8.7.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1792/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Stadt muss umgehend Gespräche mit neuem Eigentümer des Köritzhofes aufnehmen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 10.09.2020
TOP 8.7.1.

Beschluss

Die Stadt Hannover wird aufgefordert, umgehend Gespräche mit dem neuen Eigentümer des Koritzhofes aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche muss es sein, dass der Köritzhof als bedeutendes historisches Erbe unserer Stadt und unseres Stadtteils erhalten wird und gleichzeitig eine zügige Sanierungsplanung bzw. Sanierung angestrebt wird. Diese Erwartungshaltung stellt der Bezirksrat an beide Seiten.

Darüber hinaus wird die Stadt Hannover gebeten, den neuen Eigentümer in eine der nächsten Sitzungen des Bezirksrates einzuladen, damit er Gelegenheit erhält, erste Planungen vorzustellen und mit Bürgerinnen und Bürgern und Stadtbezirkspolitik den Austausch zu pflegen.

Entscheidung

zum 1. Absatz)

Der hinter dem Bezirksratsantrag stehenden Zielsetzung zur Erhaltung der Baudenkmale auf dem Grundstück Pinkenburger Straße 3 stimmt die Verwaltung zu. Es ist jedoch so, dass von der Stadtdenkmalpflege schon seit längerer Zeit viele Abstimmungs- und Beratungsgespräche mit dem neuen Eigentümer geführt werden.

Begründung:

Mit dem neuen Eigentümer der Baudenkmale Pinkenburger Straße 3 werden von der städtischen Denkmalschutzbehörde Gespräche bereits seit längerer Zeit sehr intensiv und konstruktiv geführt.






Der Antrag des Bezirksrats geht offensichtlich von nicht zutreffenden Annahmen aus und wird daher zum Anlass genommen, in kurzer Form die Praxis im Alltag der Stadtdenkmalpflege zu erläutern:

Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover sind 6700 Baudenkmale in die Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalschutzbehörde ist generell die Genehmigungsinstanz für alle genehmigungspflichtigen Maßnahmen, also für bauliche Eingriffe, Veränderungen, Instandsetzungen, Nutzungsänderungen und auch für Maßnahmen in der Umgebung von Baudenkmalen, die deren Erscheinungsbild beeinflussen. Die Denkmalpflege leistet eine umfassende Beratung zu geeigneten Nutzungen, notwendigen baulichen Anpassungen, denkmalgerechten Materialien und Konstruktionen, restauratorischen Erhaltungsmaßnahmen sowie zu Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung und zu Fördermitteln. Die erhöhte steuerliche Abschreibung für Maßnahmen der Erhaltung von Baudenkmalen oder für Maßnahmen, die für eine sinnvolle Nutzung erforderlich sind, setzt eine lückenlose Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und eine entsprechende abschließende Bescheinigung voraus.

Entsprechend groß ist der Beratungsbedarf von Kaufinteressenten für Baudenkmale. Bereits lange vor dem Versteigerungstermin des Objektes Pinkenburger Straße 3 gab es Beratungsgespräche mit über 20 Kaufinteressenten sowohl telefonisch, als auch in persönlichen Besprechungsterminen und Ortsterminen. Auch mit Vertretern von Architekturbüros und mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurden Ortstermine durchgeführt.

Nach dem Versteigerungstermin gab es mit dem neuen Eigentümer und dem beauftragten Architekten mehrere telefonische Rücksprachen, 5 ausführliche Besprechungstermine, eine Akteneinsicht und umfangreiche Unterstützung bei der Beauftragung eines Bauhistorikers, der als Grundlage für die weiteren Planungsschritte ein bauhistorisches Gutachten anfertigen wird.
Kurzfristig wird es einen weiteren Ortstermin mit dem Bauhistoriker und dem Architekturbüro geben. Für den weiteren Verlauf ist mit dem Eigentümer die regelmäßige Durchführung von gemeinsamen Abstimmungs- und Planungsterminen vereinbart.


zum 2. Absatz)

Dem Antrag wurde gefolgt.

Der neue Eigentümer wurde in die Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.10.2020 zwecks Austausch eingeladen und hat seine Planungen vorgestellt. Ein Austausch mit den Bürger*innen und den Mitgliedern des Stadtbezirksrates hat stattgefunden.