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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Julia Rodenberg die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Julia Rodenberg hat mit Schreiben vom 28.08.2014 ihren Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten mit Wirkung zum 01.09.2014 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch Verzicht zum 01.09.2014. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.05
Hannover / 28.08.2014