Anfrage Nr. 15-1788/2021:
Bebauung Lahwiesen 22/ Ecke Im Heidkampe

Inhalt der Drucksache:

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Bebauung Lahwiesen 22/ Ecke Im Heidkampe

Bei der Modernisierung des Einfamilienhauses wurde der gesamte Bewuchs, Bäume und Großsträucher entfernt. Außerdem wurde der Gartenzaum durch eine ca.1,80m hohe Betonmauer ersetzt. Eine Nachfrage beim Fachbereich Stadtplanung ergab, dass hier ein sogenannter Fluchtlinienplan existiert, der für die Grundstücke entsprechenden Vorgartenraum vorschreibt.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Liegt für die Rodungen eine Genehmigung gemäß Baumschutzsatzung vor?
2. Ist die Mauer zulässig und wurde für den Bau eine Genehmigung erteilt?