Anfrage Nr. 15-1780/2016:
Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park

Inhalt der Drucksache:

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Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park

Der Zero-E-Park wurde seit 2010 als Nullemissionssiedlung vermarktet. Ziel ist es, die CO2-Emissionen durch den Energiebedarf durch den Passivhausstandard auf ein Minimum zu senken und den Restenergiebedarf durch regenerative Energieerzeugung zu decken. Diese sollte durch Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes Döhrener Wolle an der Leineinsel im Stadtteil Döhren erfolgen. Als Kompensationsmaßnahme für die fehlende Wirtschaftlichkeit und Anreiz für einen Betreiber haben sich die drei am Projekt beteiligten Grundstückspartner Meravis, NLG und die Stadt Hannover in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichtet, 300.000 € zu zahlen. Dieser Betrag ist in die Grundstückspreise eingepreist worden. Inzwischen haben die meisten Bauherren den Passivhausstandard erreicht und damit Ihren Teil der für das Baugebiet vorgeschriebenen energetischen Auflagen erfüllt. Bis heute ist der Zero-E-Park jedoch faktisch keine Nullemissionssiedlung, weil das Wasserkraftwerk nicht in Betrieb genommen wurde. Die Bauherren befürchten, dass die Mittel nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und das Versprechen einer Nullemissionssiedlung am Ende nicht eingelöst wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann noch mit der Inbetriebnahme des Wasserkraftwerks Döhrener Wolle gerechnet werden, wenn ja zu wann?
2. Verfügt die Verwaltung über einen alternativen Plan falls das Projekt z.B. aufgrund des Widerstandes der Anlieger oder mangels Investor scheitern sollte?
3. Ist es möglich, dass die Ansprüche gegen die Grundstücksvermarkter verfristen oder verjähren, falls ja, zu wann wäre damit zu rechnen?