Antrag Nr. 15-1756/2019:

Tagesordnung Bezirksrat

Inhalt der Drucksache:

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Tagesordnung Bezirksrat

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung betitelt den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ wie in der Überschrift zu § 62 NkomVG und in der Geschäftsordnung des Rates in § 31 bzw. 36 (Vom 03. 11.2016) .
2. Alternativ könnte der Tagesordnungspunkt auch „Offene oder Öffentliche Fragestunde“ oder nur „Fragestunde“ benannt werden.

Begründung

Der ehem. Oberbürgermeister hat mit Ratsbeschluss zwar seine Verwaltung angewiesen, ein sog. Gendersternchen zu benutzen, diese Anweisung aber nicht in die Geschäftsordnung des Rates verankert.
Eine Genderüberzeugte Sprachprofessorin – zu diesem Thema auch erfolgreiche Buchautorin – hat , wie in zurückliegender Zeit überregionale Presse, das OB-Gendersternchen massiv verurteilt ( s, ganzseitiger Bericht in der HAZ, 22. Woche ).